Grundrentenbescheide werden ab Juli 2021 versendet – kein Antrag erforderlich
Um die Grundrente zu erhalten, ist kein Antrag notwendig. Die DRV Saarland prüft, welche Rentenbezieher/innen Anspruch auf die neue Leistung haben. Wenn Sie für den Bezug der Grundrente berechtigt sind, informieren wir Sie hierüber schriftlich in einem gesonderten Bescheid. Die Grundrente wird Ihnen daraufhin automatisch ausgezahlt. Die ersten Bescheide werden im Juli 2021 versandt. Wir bitten daher um etwas Geduld. In jedem Fall werden den Anspruchsberechtigten die Grundrentenbeträge nachgezahlt, finanzielle Nachteile entstehen hierdurch nicht.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter/innen unserer Auskunfts- und Beratungsstelle derzeit noch keine Beratungen zu individuellen Grundrentenansprüchen anbieten können. Sobald dies möglich ist, werden wir die Beratung aufnehmen.
Auf der neuen Themenseite der DRV zur Grundrente http://www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente finden Sie alles Wissenswerte rund um die Grundrente, aktuelle Meldungen, Antworten auf häufig gestellte Fragen und konkrete Beispiele zum Grundrentenbezug. Darüber hinaus können Sie sich dort die Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ herunterladen.
Die Deutsche Rentenversicherung Saarland als Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Träger der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung hat ihren Sitz in Saarbrücken. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihr Haushalt zählt mit 2 Milliarden Euro (2020) zu einem der größten Haushalte im Saarland. Rund 440 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier beschäftigt und engagieren sich für die Belange der sozialen Sicherheit. Das Team der Deutschen Rentenversicherung Saarland berät die Versicherten kompetent und persönlich zu jeglichen Fragen bezüglich Rente, Reha, Altersvorsorge und Prävention.
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