Ideenmanagement in sparsamen Zeiten
Prämien verdoppeln, ohne Mehrkosten für die Unternehmen.
Viele Unternehmen nutzen die Unterstützung des Finanzamtes, Prämien für Verbesserungen bis zur festgelegten Grenze steuerfrei an Mitarbeiter auszahlen zu dürfen. Daran sind einige Bedingungen geknüpft.
Erhält ein Mitarbeiter eine Prämie von 44,- Euro ausgezahlt, sind es nach Steuern und Sozialabgaben gerade mal noch ca. 22,- Euro. Dafür kann sich jeder Mitarbeiter kaufen, was er möchte. Werden diese Prämien dem Mitarbeiter gleich in Sachwerten ausgehändigt, dann darf er diese Steuer- und Sozialabgabenfrei beziehen. D.h. ihm und ihr stehen damit 44,- Euro zur Verfügung, ohne dass der Arbeitgeber dafür einen Euro mehr bezahlen muss
Warum das Beispiel mit 44,- Euro? Weil diese Grenze von den Finanzbehörden festgelegt wurde. Da die Prämien für Verbesserungsvorschläge in den meisten Unternehmen zu 70 bis 80 % unter dieser Grenze liegen, ist dieser Wert interessant genug, um sich damit näher zu beschäftigen. Die weitere Gültigkeit dieses Gesetzes wird gerade bestätigt.
Rund 6 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland profitieren von dieser Regelung, vorausgesetzt dass ihr Arbeitgeber diese Möglichkeiten nutzt.
Einen Shop mit Sachprämien in eigener Verwaltung aufzubauen ist möglich, aber umständlich. Verschiedene Anbieter von Bonuskarten ermöglichen, dass die Mitarbeiter die Prämien anschaffen können, auf die sie Lust haben. Dabei muss sichergestellt werden, dass pro Mitarbeiter/in und Monat nur Prämien bis maximal 44,- Euro vergeben werden, die ausschließlich in Sachprämien umgewandelt werden können. Bezieht jemand weitere Vergünstigungen, wie Mittagessen- oder Fahrtkostenzuschuss, verringern sich die 44,- Euro um diesen Betrag.
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