IKK e.V. fordert zeitliche Begrenzung der Sondervollmachten des Bundesgesundheitsministeriums sowie klares Widerspruchsrecht des Bundestags
„Das Gesundheitssystem hat sich in der Belastungsprobe durch die Corona-Pandemie als überzeugend leistungsfähig erwiesen: Handlungsnotwendigkeiten wurden kurzfristig und engagiert umgesetzt, Versorgungslücken rasch geschlossen. Sicherlich haben die in den letzten Monaten durch das Bundesgesundheitsministerium erarbeiteten und sehr weitgehenden Regelungen ihren Beitrag dazu geleistet. Aus diesem Grunde wurden sie von den Selbstverwaltungen auch mitgetragen“, bekennt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Die pandemiebedingten Regelungen greifen aber so tief in die Grundrechte der Menschen ein, dass sie klar zeitlich befristet werden müssen. Sollten sie darüber hinaus oder für andere künftige pandemische Krisen gelten, so bedürfe es eines geordneten parlamentarischen Prozesses“, betont Müller.
„Bei allem Verständnis für kurzfristige Entscheidungsnotwendigkeiten unter den Bedingungen bzw. bei Gefahr einer Pandemie, so muss es ein klares und politisch institutionalisiertes Widerspruchsrecht für den Bundestag geben“, fordert Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Das Widerspruchsrecht sollten diejenigen einbringen können, die für die Entscheidungen auch die politische und persönliche Verantwortung tragen, also die Abgeordneten!“, so Wollseifer.
Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,1 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.
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