Kein Anspruch auf Auszahlung bei einem gelochten Sparbuch
Inhaber eines gelochten Sparbuchs haben keinen Anspruch auf Auszahlung darin aufgeführter Guthaben. Ein gelochtes Sparbuch begründe die Vermutung, dass es bereits wegen der Auszahlung des Sparbetrages entwertet wurde, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 29 C 4021-19 (46)).
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