Finanzen / Bilanzen

Kurz gefragt: Was ist beim Begleiteten Fahren zu beachten?

Seit 2011 ist Begleitetes Fahren ab 17 Jahren in Deutschland bundesweit möglich. Damit dürfen Jugendliche nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bereits vor der Volljährigkeit zusammen mit einer eingetragenen Begleitperson selbst Auto fahren. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben. Zudem sollte man darauf achten, dass der Jugendliche im Fahrerkreis der Kfz-Versicherung eingeschlossen ist. Sonst kann es im Schadenfall zu Problemen kommen und eine Vertragsstrafe fällig werden. Einige Anbieter, etwa die uniVersa, schließen Begleitetes Fahren unter 18 Jahren beitragsfrei ein und gewähren danach noch einen Beitragsnachlass. Generell hat sich das Begleitete Fahren in der Praxis bewährt. In der Begleitphase ereignen sich nur wenige Unfälle und auch danach verursachen die Fahrer etwa 20 Prozent weniger Unfälle als Führerscheinneulinge, die zuvor nicht am Begleiteten Fahren teilgenommen haben.
Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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