Langfristige Sicherung der Inländischen Zuckerwirtschaft
Seit dem 1. Januar 2019 ist das Beizen des Zuckerrüben‐Saatgutes mit den wirkungsvollen Beizmitteln in der Schweiz und in der EU verboten. Seither sind die Pflanzen während mehreren Wochen nicht mehr vor Schädlingen geschützt. Das Virus lässt die Pflanzen vergilben, was, am Beispiel der laufenden Ernte, zu immensen Ertragsverlusten führt. Auch andere Teile der Deutschschweiz und die ganze Westschweiz sind grossflächig betroffen, die Bäuerinnen und Bauern stehen vor grossen Herausforderungen. Der Berner Bauern Verband hat sich mit der Fachkommission Pflanzenproduktion, dem Amt für Landwirtschaft und Natur sowie mit dem Bundesamt für Landwirtschaft ausgetauscht und nach Lösungen gesucht.
Zur Bekämpfung der Blattläuse stehen nur sehr begrenzte Wirkstoffe für Flächenbehandlungen zur Verfügung. Die Blattlauspopulation konnte 2020 mit den verfügbaren Wirkstoffen nicht kontrolliert werden. Aus diesen Gründen haben zahlreiche EU‐Länder inzwischen Notfallzulassungen für die Saatgutbehandlung erlassen.
Die unterschiedlichen Zulassungspraktiken haben ungleichlange Spiesse auf dem Zuckermarkt zur Folge. Die Schweizer Zuckerwirtschaft ist in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv benachteiligt, betroffen sind nicht nur die Landwirtschaft sondern auch die Arbeitsplätze der Rübenfabriken oder die Swissness‐Auslobung von Schweizer Süssgebäck. Der Berner Bauern Verband fordert deshalb eine befristete Zulassung von Saatgutbeizung in der Schweiz. Dies als Übergangslösung bis alternative Bekämpfungsmassnahmen, resistente Sorten und/oder alternative Wirkstoffe gefunden sind. Dazu sollen die Mittel für die Forschung aufgestockt und in die Züchtung weiter intensiviert werden. Somit könnte die Umweltbelastung mittelfristig massiv zurückgefahren und die Produktion in der Schweiz gleichzeitig aufrecht erhalten bleiben.
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