Verbraucher & Recht

Lebensmittel mit Insekten

Heuschrecken, Mehlwürmer und Co. stecken in immer mehr Lebensmitteln. Ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Bei vielen Produkten ist die Allergenkennzeichnung lückenhaft. Hinweise fehlen, ob die Produkte bei der Herstellung erhitzt wurden. Teils warben die Hersteller mit unzulässigen nährwertbezogenen Angaben. Einige Produkte enthalten viel Zucker oder Salz und allesamt sind sie sehr teuer.

Bei insgesamt 32 Produkten überprüften die Verbraucherzentralen die Kennzeichnung und Werbeaussagen. "Vor allem Personen mit einer Allergie auf Schalen- und Krustentiere, Weichtiere und Hausstaubmilben sollten beim Verzehr von Speiseinsekten vorsichtig sein“, rät Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen.

Hygienische Sicherheit unklar

Insektenhaltige Lebensmittel können krankmachende Keime enthalten. Deshalb sollten sie erhitzt werden. Alternativ können auch andere Verfahren genutzt werden, um eventuelle Keime abzutöten. Gesetzliche Vorgaben gibt es dafür bislang noch nicht. Bei fast 60 Prozent der überprüften Produkte war nicht ersichtlich, ob die verwendeten Speiseinsekten bei der Herstellung erhitzt oder anderweitig zur Keimabtötung behandelt wurden. Die Verbraucherzentralen fordern daher die Hersteller auf, dies zu kennzeichnen oder die Verbraucher auf ein notwendiges Erhitzen vor dem Verzehr hinzuweisen.

Kennzeichnung möglicher Allergene lückenhaft

Der Verzehr von Speiseinsekten kann eine allergische Reaktion auslösen. Und zwar bei Menschen, die Allergien gegen Schalen- und Krustentiere, Hausstaubmilben und Weichtiere haben. Eine entsprechende Allergenkennzeichnung ist derzeit nicht verpflichtend. Bei allen im Marktcheck untersuchten Lebensmitteln wiesen die Hersteller trotzdem auf eine mögliche allergische Reaktion bei Schalen- und Krustentierallergie hin. Einen Hinweis für Hausstaubmilbenallergiker gab es lediglich bei 72 Prozent der Produkte und nur knapp die Hälfte trug einen Hinweis für Weichtierallergiker. „Die Verbraucherzentralen fordern einen verpflichtenden Allergenhinweis für alle Lebensmittel mit Insekten“, so Franz.

Werbung: mehr versprochen als gehalten

Zwölf der überprüften Insektenprodukte trugen insgesamt 20 eindeutig unzulässige nährwertbezogene Angaben. So priesen die Hersteller beispielsweise zahlreiche Produkte als „reich an Protein“ an, obwohl der gesetzlich vorgeschriebene Mindestgehalt an Eiweiß nicht enthalten war. „Die Lebensmittelüberwachung sollte insektenhaltige Lebensmittel stärker auf unzulässige Angaben kontrollieren und Kennzeichnungsmängel ahnden“, fordert Franz.

Nutzen fraglich und teuer

Bei geringem Gehalt an Insekten enthielten die begutachteten Lebensmittel teils reichlich süßende Zutaten oder viel Salz. Außerdem fiel auf: sie sind im Vergleich zu Produkten ohne Insekten sehr teuer mit einem durchschnittlichen Preis von mehr als 43 Euro pro 100 Gramm – allen voran die Snacks.

Den Bericht zum Marktcheck gibt es unter www.verbraucherzentrale-hessen.de/marktcheck-insekten

Hintergrund

Insekten zählen zu den neuartigen Lebensmitteln (Novel Food), deren Zulassung in Europa noch aussteht. Es gelten Übergangsregelungen. Als neuartig gelten Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten, die vor 1997 nicht in nennenswerten Umfang auf dem europäischen Lebensmittelmarkt vertreten waren. Diese bedürfen vor dem Verkauf einer Zulassung nach vorheriger Sicherheitsprüfung. 

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