Mehr Wohnraum durch Gauben
Direkte Planung oder nachträglicher Einbau
Gauben, die es als flache, spitze, eckige oder runde Varianten gibt, schaffen nicht nur zusätzliche Wohnfläche auf dem Dachboden, sondern dienen auch zur Belichtung und Belüftung des Raumes. Im Allgemeinen befinden sich in ihnen auch Fenster, die als natürliche Lichtquelle dienen und gleichzeitig eine bessere Durchlüftung des Dachgeschosses ermöglichen. Im Gegensatz zu klassischen Dachschrägfenstern heizen sie sich bei Sonnenschein auch weniger stark auf. Als architektonisches Highlight und optisches Statement führen Gauben außerdem zu einer Wertsteigerung des Gebäudes. „Idealerweise planen Bauherren Gauben direkt beim Neubau ein. Doch auch ein nachträglicher Einbau, zum Beispiel im Rahmen einer Sanierung, ist möglich. Dafür müssen aber eine Baugenehmigung eingeholt, eine Statikprüfung veranlasst und die Brandschutzbestimmungen beachtet werden“, erklärt Soltkahn.
Fluchtweggaube als zweiter Rettungsweg
Mit dem Ausbau von Dachgeschossen, auch in denkmalgeschützten Gebäuden, benötigen Bauherren den Nachweis eines zweiten Fluchtweges aufgrund bauordnungsrechtlicher Forderungen. „Nicht immer bieten Gauben jedoch solch einen zweiten Fluchtweg. Es gilt nämlich zu bedenken, dass der Erhalt der historischen Dachlandschaft mit interessanten Charakteristiken wie speziellen Dachformen oder Aufbauten zu einem wichtigen Teil des Denkmalschutzes gehört und so nicht immer veränderbar ist“, weiß der Architekt und ergänzt: „Deshalb habe ich die sogenannte Fluchtweggaube entwickelt. Bei diesem System lassen sich zwei in Trittstellung gebrachte Stufen über die Traufe hinweg nach außen klappen, sodass sie eine geeignete Rettungsfläche für die Feuerwehr bieten. Die Besonderheit besteht darin, dass die Fluchtweggaube in geschlossenem Zustand als solche unsichtbar bleibt und damit der ursprüngliche Charakter des Gebäudes keine Beeinträchtigung erfährt.“ Durch diese Lösung lassen sich die Ansprüche des Denkmal- und Brandschutzes vereinbaren und der Einbau einer Gaube kann auch in denkmalgeschützten Gebäuden verwirklicht werden.
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