Bildung & Karriere

MPK-Beschlüsse: Unterstützung von betroffenen Betrieben muss schnell kommen

Zu den heutigen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz erklärt der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Rainer Reichhold:

„Die beschlossenen Maßnahmen stellen ohne Frage einen gravierenden Einschnitt in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben im Land dar. Das Handwerk braucht bestmögliche Planungssicherheit, daher ist der große Gleichklang von Bund und Ländern grundsätzlich zu begrüßen.

Es ist bedauerlich, dass mit Kosmetikbetrieben handwerkliche Betriebe von den Schließungen betroffen sind. Die Mehrheit der Handwerksbetriebe darf zwar vorerst weiterarbeiten, wir müssen jedoch davon ausgehen, dass sich ihre Situation durch ausbleibende und stornierte Aufträge mittelfristig ebenfalls verschärft. Dazu kommt: Viele Betriebe haben wegen des ersten Lockdowns im Frühjahr und ausgebliebener Aufträge keine Reserven mehr, zusätzlich sind teils hohe Verbindlichkeiten aufgelaufen.

Keinesfalls darf es dazu kommen, dass Verwaltungen und Behörden erneut wochenlang lahmgelegt, Baugenehmigungen nicht erteilt werden oder KFZ-Zulassungen nicht mehr möglich sind. Die Digitalisierung der Verwaltung muss in jedem Fall weiter beschleunigt werden.

Das angekündigte Entschädigungsprogramm, mit dem den Betrieben ein Großteil der Novemberumsätze erstattet werden könnten, wenn sie von Schließungen betroffen sind, ist eine wichtige Unterstützung. Allerdings dürfen hier die Hürden nicht zu hoch sein, die Antragsstellung muss bürokratiearm ausgestaltet sein, damit sie auch von Solo-Selbstständigen und kleinen Betrieben ohne entsprechende Verwaltungsstrukturen geleistet werden kann. Gut ist auch, dass der KfW-Schnellkredit nun endlich auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten gelten soll. Auch wenn das Land hier mit den Sofortbürgschaften ein wirksames Instrument geschaffen hat, sind die Konditionen des KfW-Kredits für einige Betriebe passender.

Keine Informationen liegen bisher zu möglichen Grenzschließungen vor. Für das baden-württembergische Handwerk haben grenzüberschreitende Tätigkeiten eine große Bedeutung. Die Erbringung dieser Dienstleistungen muss weiter möglich bleiben – natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln. Das erneute Schließen von Grenzen muss unbedingt verhindert werden.

Ganz entscheidend aus Sicht des Handwerks: Alle Maßnahmen dürfen nur so lange wie unbedingt nötig aufrechterhalten werden. Jeder Tag länger wird sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken. Allen muss bewusst sein, dass bei weiter steigenden Infektionszahlen weitere wirtschaftliche Betätigungen eingeschränkt werden müssen. Das wollen wir auf keinen Fall, denn das dürfte vielen Handwerksbetrieben den Boden unter den Füßen wegziehen. Das Handwerk wird selbst seinen Beitrag leisten, weiteren Einschränkungen vorzubeugen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 263709-0
Telefax: +49 (711) 263709-100
http://www.handwerk-bw.de

Ansprechpartner:
Oskar Vogel
Hauptgeschäftsführer
Telefon: +49 (711) 263709-101
Marion Buchheit
Pressesprecherin
Telefon: +49 (711) 263709-105
E-Mail: mbuchheit@handwerk-bw.de
Sarah Hägele
Assistentin
Telefon: +49 (711) 263709-111
E-Mail: shaegele@handwerk-bw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel