Pensionskassen: Mit Volldampf in den Untergang?
Pensionskassen erteilen versicherungsförmige Garantien. Für die vereinnahmten Beiträge werden Leistungen gewährt, die üblicherweise lebenslang erbracht werden. Die Beitragskalkulation sowie die Reservierung von Mitteln, um die späteren Leistungen dauerhaft erbringen zu können, basieren darauf, dass die Nettoerträge der Pensionskasse den dabei zugrunde gelegten Garantiezins dauerhaft übersteigen.
In der anhaltenden Niedrigzinsphase wird der Garantiezins zu einer immer größeren Belastung. Viele Versorgungszusagen der Pensionskassen stammen aus Zeiten als Garantien von drei bis vier Prozent üblich waren. Nettorenditen von über drei Prozent lassen sich jedoch aus heutiger Sicht mit Anlagekonzepten der Pensionskassen zukünftig kaum noch erzielen. Denn chancenreiche Anlagen sind bei Pensionskassen aufgrund der aufsichtsrechtlichen Einschränkungen nur in gewissem Umfang zulässig und erfordern eine entsprechend niedriges Anlagerisiko. Können die Garantiezinsen an den Kapitalmärkten aber nicht mehr erwirtschaftet werden, so reichen die angesammelten Mittel langfristig nicht aus, um die zugesagten Leistungen dauerhaft zu erbringen. Zeichnet sich dies ab, muss der Rechnungszins abgesenkt werden. Dadurch sind signifikant höhere Deckungsrückstellungen zu bilden, was die Kassen zusätzlich erheblich belastet. Diesem unerfreulichen Trend folgten in diesem Jahr wieder einige deutsche Pensionskassen. Ein Beispiel hierfür ist die Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft (PKDW). Sie senkt den Rechnungszins für Bestandsverträge auf 0,4 Prozent. Die Regelung wird ab 2021 gelten. Neue Verträge sollen dann nur noch einen Basiszins von 0,25 Prozent haben.1
Was bedeutet das nun für Arbeitgeber?
Ist es einer Pensionskasse nicht mehr möglich, die erforderliche Verzinsung zu erzielen und den Rechnungszins aus eigener Kraft abzusenken, so ist sie darauf angewiesen, dass ihr zusätzliche Mittel von ihren Träger- oder Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt werden, um die Erfüllbarkeit der laufenden Renten und erworbenen Anwartschaften sicherzustellen. Pensionskassen, welche mit einer Unterdeckung ins nächste Jahr starten, können zusätzliche Sanierungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verlangen. Vielfach ist Arbeitgebern die drohende Subsidiärhaftung des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) nicht bekannt.2
Für den Arbeitgeber sollte die kurzfristige Priorität jetzt darin bestehen, ein besseres Verständnis für den Gesundheitszustand seiner Vorsorgelösung zu entwickeln, indem er das Finanzierungsniveau und die Wahrscheinlichkeit einer Unterfinanzierung prüft. Gerade auch das „Corona-Jahr“ ist eine gute Gelegenheit, die eigene Lösung zu überprüfen. Denn schwach verzinste Angebote in der Altersversorgung sind auch abseits der Pensionskassen ein immer massiveres Problem aller versicherungsgestützten Lösungen. Glücklicherweise gibt es gerade für größere mittelständische Unternehmen auch die Alternative einer betrieblichen Altersversorgung.
Technologieunternehmen setzten frühzeitig auf eigene Wege. Die vorausschauende Implementierung zahlt sich nun aus.
Innovative Betriebsrentensysteme, wie beispielsweise bei dem renommierten Technologieunternehmen VOIT im Einsatz, erhöhen die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens in Krisen und stärken das Vertrauen der Mitarbeiter in ihren Arbeitgeber.
Die Fachzeitschrift Markt & Mittelstand hat gerade erst im September 2020 in einem Beitrag über die VOIT-Zukunftsvorsorge festgestellt, dass interne Betriebsrentensysteme mit einem klugen Konzept nicht nur die Altersversorgung von Arbeitnehmern deutlich verbessern. Gut konzipiert kann die baV auch die im Unternehmen verfügbare Liquidität erhöhen und damit die Widerstandsfähigkeit in schwierigen Zeiten stärken. Innovative Arbeitgeber haben hier im Prinzip das Gegenmodell zu unterfinanzierten Pensionskassen bereits in der Tasche und damit viele Zukunftsprobleme der Altersversorgung bereits gelöst [Hier gehts zum vollständigen MuM-Artikel (PDF)]
Die aktuelle Krise liefert Unternehmen jetzt die Chance, ihre betriebliche Altersversorgung an die Anforderungen der Zukunft anzupassen.
Einzelnachweise:
1. https://www.versicherungsbote.de/id/4896078/Pensionskasse-PKDW-senkt-Zinsen/)
auxilion ist ein eigentümergeführtes Beratungshaus, das im Jahr 2000 in Heppenheim gegründet wurde. Deutschlandweit profitieren größere mittelständischen Unternehmen von unserer Verbindung eines unabhängigen Altersvorsorgesystems für eine firmeneigene Betriebsrente mit einer umfassenden, dauerhaften Betreuung. Diese Lösung verbessert die Altersversorgung von Mitarbeitern deutlich. Durch die erhöhte Liquidität im Unternehmen wird aber auch die Resilienz in Krisen spürbar gestärkt. Dabei verkauft auxilion keine externen Produkte, sondern hat ein eigenes bAV-System entwickelt. Derzeit verwaltet das Beratungshaus eine Versorgungssumme in Höhe von über einer Milliarde Euro. Mehr als 250 Familienunternehmen und rund 25.000 Arbeitnehmer partizipieren inzwischen an dem erfolgreichen System. Von Jahr zu Jahr werden es mehr.
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