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Pläne zu „Lockdown light“ sind hinsichtlich des Gastgewerbes politischer Aktionismus

Die aus Regierungskreisen durchgesickerten Pläne eines „Lockdown lights“, der erneut Schließungen aller gastgewerblichen Betriebe vorsieht, sind politischer Aktionismus, der jeglicher Grundlage entbehrt“, erklärt Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Während sich die Politik bei den Kennzahlen des Infektionsgeschehens auf das Robert Koch-Institut (RKI) beruft, werden die Empfehlungen des RKI sowie dessen weiteren Fakten ignoriert. Denn laut RKI finden lediglich 0,5 Prozent der Ansteckungen in Gaststätten statt.

Wie keine andere Branche haben gastgewerbliche Betriebe aufwändige Hygienekonzepte erfolgreich umgesetzt, zudem werden dort die Gäste registriert, vermutlich mehr als über die Corona-Warn-App der Bundesregierung. Inselkammer: „Entschlossenes und konsequentes Handeln ist wichtig. Doch die angedachten Maßnahmen sind willkürlich, nicht nachvollziehbar und vollkommen unverhältnismäßig. Geradezu ein Hohn ist es, dabei von einem Lockdown „light“ zu sprechen, der allein in Bayern 447.000 Erwerbstätige vor den Ruin stellt. Hier steht nicht weniger auf dem Spiel als das Überleben einer ganze Branche, die bis März noch die zweit wichtigste Leitökonomie Bayerns und Garant für funktionierende regionale Wirtschaftskreisläufe gewesen ist. Denn um nichts anderes geht es jetzt, wenn man das Gastgewerbe, das bereits einen Lockdown mit allen Konsequenzen hinter sich hat, nunmehr in einen zweiten schickt, an dessen Ende sich dann die „tote Zeit“ bis zum Frühjahr anschließt. Politischer Aktionismus bringt in der Bekämpfung der Pandemie nichts. Vielmehr wäre es wichtig, zielführende Lösungen und eine höhere Akzeptanz durch die enge Zusammenarbeit mit allen Verbänden betroffener Branchen zu erreichen.“

Inselkammer weiter: „Wenn ich den organisierten Bereich schwäche, findet umso mehr im unkontrollierten Bereich statt, in dem sich Kontakte schwerer nachvollziehen lassen, nicht immer alle Abstände eingehalten werden, der Mund-Nasen-Schutz vielleicht etwas lockerer sitzt und in den seltensten Fällen Hygienekonzepte vorliegen. Bis heute bleibt die Politik die Antwort schuldig, warum erneut das Gastgewerbe mit einem Quasi-Berufsverbot belegt wird.“

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