Rückruf für Modelle der Mercedes S-Klasse im Abgasskandal
Nach Angaben des KBA sind von dem Rückruf weltweit 6.175 Fahrzeuge betroffen von denen rund 1.260 in Deutschland zugelassen sind. Konkret handelt es sich um Fahrzeuge der Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC, S 350 d 4MATIC (BR 222) der Baujahre 2015 bis 2017. In den Fahrzeugen wird der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 verwendet. Nähere Angaben, welche Funktion als unzulässig bewertet wird, macht das KBA nicht.
In der Werkstatt soll die Software des Motorsteuergeräts aktualisiert werden. Welche langfristigen Auswirkungen ein solches Update auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat, ist nicht bekannt. Für die Fahrzeuge der Oberklasse bedeutet der Rückruf darüber hinaus einen Image- und damit verbunden auch einen erhöhten Wertverlust.
Für Daimler ist es nicht der erste Rückruf im Abgasskandal, den das KBA verpflichtend angeordnet hat. Der Autobauer führt die Rückrufe zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. „Mit dieser Meinung steht Daimler aber zunehmend alleine da. Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass betroffene Mercedes-Kunden Anspruch auf Schadenersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.
Mit dem OLG Naumburg hat nun auch erstmals ein Oberlandesgericht Daimler zum Schadensersatz verurteilt. Es entschied mit Urteil vom 18.09.2020, dass Daimler wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zum Schadensersatz verpflichtet ist und der Kläger Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat (Az. 8 U 8/20).
Rückenwind erfahren Schadensersatzklagen gegen Daimler im Abgasskandal auch durch die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston. Sie hatte am 30. April 2020 erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. „Abschalteinrichtungen, die den Motor eher langfristig vor Versottung schützen sollen, wie z.B. ein Thermofenster, sind demnach nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund dürfte es für Daimler schwierig werden, die Gerichte von der Zulässigkeit der beanstandeten Funktionen zu überzeugen. Die Chancen auf Schadensersatz sind damit weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Braun.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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