Verbraucher & Recht

Schlagring im Gepäck

Am 21.10.2020 haben Zöllner des Hauptzollamts Karlsruhe am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden bei einem Reisenden aus Sofia (Bulgarien) einen Schlagring gefunden. Die Beamten baten den 33-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen zum Durchleuchten des Reisegepäcks, als er den Zollbereich gerade durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen wollte. Dabei entdeckten sie einen Schlagring.

Im vergangenen Jahr hat das Hauptzollamt Karlsruhe 45 Waffen, darunter Revolver, Messer, Stockdegen, Schlagringe und Reizstoffsprühgeräte, beschlagnahmt.
Schlagringe gelten als Waffen nach dem Waffengesetz und dürfen weder ein- noch mit sich geführt werden. Ein Verstoß gilt als Straftat.

Die Zöllner leiteten gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Bannbruchs (Einfuhr verbotener Gegenstände) und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Da der Reisende keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde eine Sicherheitsleistung für das anstehende Strafverfahren erhoben. Die Waffe wurde sichergestellt.

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