Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen
Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie
Donnerstag, 22.10.2020, 17 bis 18 Uhr
Ein medizinischer Notfall kann jeden treffen – unabhängig von Alter und Lebenssituation. Wer 18 Jahre oder älter ist, kann regeln, was in einer solchen Notlage zu tun ist. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung wird nur herangezogen, wenn die betreffende Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.
Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, bestimmen Sie
Donnerstag, 05.11.2020, 17 bis 18 Uhr
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht mit einer Vorsorgevollmacht. Sie ist eine wichtige Ergänzung zur Patientenverfügung. Eine gerichtliche angeordnete Betreuung soll damit vermieden werden.
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.
Betreuungsverfügung: Teilen Sie dem Gericht Ihre Wünsche mit
Dienstag, 01.12.2020, 17 bis 18 Uhr
Fehlt es an einer Vorsorgevollmacht oder ist diese unwirksam, entscheidet das Amtsgericht, wer die gesetzliche Vertretung einer Person übernimmt, die nicht entscheidungsfähig ist. In der Mehrheit sind dies nicht Familienangehörige, sondern außenstehende Dritte. Wer bestimmte Vorstellungen darüber hat, wer im Falle der Entscheidungsunfähigkeit gesetzlicher Vertreter sein soll, kann dies in einer Betreuungsverfügung regeln – ggf. auch ergänzend oder alternativ zu einer Vorsorgevollmacht.
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters.
Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung:
Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie
Donnerstag, 03.12.2020, 17 bis 18 Uhr
Online-Accounts gehören zur Erbmasse. Das bedeutet, dass die Erben darüber entscheiden, ob die Accounts abgewickelt, gelöscht oder in einen Gedenkstatus versetzt werden. Wer möchte, dass das eine andere Person entscheidet, kann dies in seinem Testament oder in einer Ergänzung zur Vorsorgevollmacht regeln. Eine Übersicht über vorhandene Accounts und die dazugehörigen Passwörter erleichtert den Erben oder beauftragten Person die Arbeit.
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen.
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