Bauen & Wohnen

Sparen für das Eigenheim – mit staatlicher Förderung schneller zum Ziel

Am 31. Oktober ist Weltspartag. Und die Deutschen sparen wie die Weltmeister: Laut Statistischem Bundesamt legten sie 2019 je 100 Euro verfügbarem Einkommen fast elf Euro auf die hohe Kante. In diesem Jahr dürfte der Betrag auch aufgrund der Corona-Pandemie noch einmal steigen, etwa weil die Menschen mit Blick auf eine unsichere Zukunft ihren Konsum einschränken, weniger ausgehen oder auf den Urlaub verzichten. Allein in der ersten Jahreshälfte sparten die Bundesbürger im Schnitt 18 Euro je 100 Euro – und das trotz niedriger Zinsen. Sparen ist den Deutschen also immer noch sehr wichtig – viele haben dabei das Ziel, einmal eine eigene Immobilie zu besitzen. 

Für die meisten Menschen ist Haus- und Grundbesitz die beste Geldanlage. Das ist ein Ergebnis aus dem aktuellen TNS Kantar Trendindikator 2020. Rund 80 Prozent der Befragten gaben an, ein eigenes Zuhause als sichere Altersvorsorge anzusehen. „Dafür gibt es gute Gründe“, sagt LBS-Experte Joachim Klein. „Eigenheimbesitzer können ihre eigenen vier Wände nicht erst im Rentenalter, sondern bereits ab dem Tag des Einzugs genießen. Darüber hinaus zahlen sie die ‘Miete’ anstatt an einen Vermieter lieber in Form der monatlichen Tilgung in die eigene Immobilie ein – und bauen so über die Jahre ein stattliches Vermögen auf.“

Damit der Sprung in die eigenen vier Wände gelingt, betrachten mehr als die Hälfte der Befragten das Bausparen als geeigneten Wegbereiter. Ein Bausparvertrag lohnt sich aufgrund der öffentlichen Förderung, finden 41 Prozent der Umfrage-Teilnehmer. „Die staatliche Finanzspritze hilft beim Sparen, sodass mehr Eigenkapital und damit eine solide Basis für die Finanzierung aufgebaut wird“, erklärt Joachim Klein.

Der Staat spart mit 

Bausparer unterstützt der Staat mit Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester. Aktuell profitieren vor allem junge Menschen von der Wohnungsbauprämie (WoP). Grund dafür sind die relativ niedrigen Einkommensgrenzen in Höhe von derzeit 25.600 Euro für Singles und 51.200 Euro für Verheiratete. Ab 2021 verbessert sich die Wohnungsbauprämie deutlich, sodass mehr Bausparer von einer dann höheren Prämie profitieren können. Die Einkommensgrenzen werden deutlich angehoben: Alleinstehende dürfen ab 2021 bis zu 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr verdienen, Verheiratete sogar bis zu 70.000 Euro. Auch der Fördersatz steigt von 8,8 Prozent auf 10 Prozent für Einzahlungen von bis zu 700 Euro pro Jahr für Singles (bisher 512 Euro) bzw. 1.400 Euro für Verheiratete (bisher 1.024 Euro).

Gut zu wissen

Die bei der Wohnungsbauprämie festgelegten Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, also das Brutto-Einkommen abzüglich Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, Werbungskosten und sonstiger Positionen, die je nach familiärer Situation anfallen. Das tatsächliche Brutto-Einkommen kann also gegebenenfalls höher liegen als die geltenden Einkommensgrenzen. Beispiel: Ein Paar mit zwei Kindern hat ein gemeinsames, jährliches Bruttoeinkommen von 103.188 Euro. Abzüglich Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, Werbungskosten und Kinderfreibeträgen liegt ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bei 68.465 Euro und somit unterhalb der Einkommensgrenze von 70.000 Euro.

Wohn-Riester-Förderung nutzen

Rund 1,8 Millionen Wohn-Riester-Bausparverträge gibt es derzeit in Deutschland. Mit der Förderung unterstützt der Staat den Bau, Erwerb oder altersgerechten Umbau von selbstgenutzten Immobilien als Altersvorsorge. Das Besondere: Bausparer werden sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase ihres Vertrags gefördert.

Für wen lohnt sich Wohn-Riester?

Für nahezu alle. Zu den Förderberechtigten gehören Arbeitnehmer und Angestellte, Handwerker und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Beamte, Richter und Soldaten. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Sparer jährlich mindestens vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens – maximal jedoch 2.100 Euro – in ihren Wohn-Riester-Vertrag einzahlen. Und auch wer keinen unmittelbaren Anspruch auf eine Förderung hat, zum Beispiel weil er nicht berufstätig ist, kann einen eigenen Wohn-Riester-Vertrag abschließen. Voraussetzung ist, dass der Ehe- oder Lebenspartner förderberechtigt ist. Es reicht dann ein jährlicher Mindestbeitrag von 60 Euro, um voll zu profitieren.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Grundzulage auf einen Wohn-Riester-Bausparvertrag beträgt im Jahr 175 Euro. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, erhält der Sparer je 300 Euro im Jahr, für älteren Nachwuchs 185 Euro. Und wer bis zu seinem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, wird zusätzlich mit 200 Euro Starter-Bonus belohnt.

Und wie wird Wohn-Riester beantragt?

Wurde einmal ein Dauerzulagenantrag gestellt, wird die Förderung automatisch von der LBS bei der "Zulagenstelle für Altersvermögen" (ZfA) beantragt und der Wohn-Riester-Sparer erhält zuverlässig Jahr für Jahr seine Riester-Zulagen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig: Sparer sollten ihren Berater informieren, wenn sich ihre Lebenssituation ändert. Etwa durch Heirat oder die Geburt eines Kindes. Denn es ist möglich, dass sich dadurch auch die Höhe der Wohn-Riester-Förderung ändert.

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