Unfälle beim Umgang mit Schmelzen vermeiden
Verschiedene Gießverfahren und Werkstoffe berücksichtigt
Das neue Regelwerk bietet den rund 600 Eisen-, Stahl- und Nichteisen-Metallgießereien in Deutschland erstmals einen umfassenden und kompakten Überblick für die verschiedenen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten: Auf 140 Seiten fasst es rechtliche Vorgaben zusammen, stellt arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen dar und zeigt branchenspezifische Lösungen für einen guten Arbeitsschutz. Dabei berücksichtigt es die verschiedenen Gießverfahren und Werkstoffe. "So umfasst die Branchenregel beispielsweise auch den Gießbetrieb Druckgießerei", sagt Katrin Moeller. "Bislang fanden sich die entsprechenden Vorschriften für die verschiedenen Bereiche in verschiedenen Publikationen."
Die Branchenregel thematisiert den Umgang mit feuerflüssigen Massen ebenso wie die Tiegel- und Pfannenwirtschaft oder Hitzearbeit. Der Betrieb von Schmelzöfen und die Besonderheiten beim Schmelzen mit dem Induktions-, Kupol-, Lichtbogen- oder Tiegelschmelzofen werden ebenfalls behandelt. Auch auf Gefahrstoffe in Gießereien, wie etwa Gase, Quarzstaub oder metallhaltige Stäube, geht der Leitfaden ein. Weitere Kapitel befassen sich mit der sicheren Herstellung verlorener Formen und Kerne sowie der Gussnachbehandlung. Ein weiterer Aspekt ist die Gefährdungsbeurteilung inkohärenter optischer Strahlung, die etwa von Gasstrahlern, Metallschmelzen oder Lichtbögen emittiert wird. Auf Dauer kann sie die Augen schädigen.
Sozialpartner an der Erstellung beteiligt
In den neuen Leitfaden ist nicht nur das Erfahrungswissen aus der Beratung und Überwachung der Betriebe eingeflossen. Die Fachleute der gesetzlichen Unfallversicherung haben außerdem mit Vertretern der Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Mitgliedern der Selbstverwaltung der BGHM zusammengearbeitet. Die Branchenregel richtet sich insbesondere an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie weitere Führungskräfte, ist aber auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, den Betriebsrat oder Betriebsärztinnen und -ärzte von großem Nutzen. Die DGUV-Regel 109-608 für die Branche Gießereien gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen: www.dguv.de/publikationen, Webcode: p109608 . Als gedrucktes Exemplar kann sie kostenpflichtig bestellt oder von Mitgliedsbetrieben kostenfrei über die zuständige Berufsgenossenschaft Holz und Metall bezogen werden.
Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 13001-0
Telefax: +49 (30) 13001-9876
http://www.dguv.de
Stv. Pressesprecher DGUV
Telefon: +49 (30) 288763-768
Fax: +49 (30) 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de