Vermögen vererben, aber richtig: Worauf Unternehmer achten müssen
Hohe Abgabenlast
Unternehmer, die ihr Vermögen vererben, sehen sich unter anderem mit hohen Steuerforderungen konfrontiert. Falls sie ihr Unternehmen zuvor verkaufen, wird der Veräußerungsgewinn bereits besteuert. Beim eigentlichen Vererben können nochmals bis zu 50 Prozent fällig werden. Der Ertrag aus jahrzehntelanger Arbeit, nicht selten generationenübergreifend, schmilzt somit zusammen. Aus einem sehr großen Vermögen wird ein großes. Das genannte Beispiel gilt für unstrukturiertes, nicht optimiertes Vermögen. Wie aber fällt der Saldo aus, wenn die Vermögensarchitektur vor dem Veräußern optimiert wird?
“Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Substanz eines Familienvermögens zu erhalten” erläutert Patrick Maurenbrecher. “Im Prinzip lässt der Staat jeden Unternehmer selbst entscheiden, wie viel Steuern im Rahmen der Nachfolge fällig werden.” Worauf der Kontora-Geschäftsführer mit seiner Aussage abzielt: Da verschiedene Arten von Vermögen in unterschiedlicher Höhe besteuert werden, lässt sich die Steuerlast durch eine angepasste Investitionsstrategie deutlich reduzieren. Eine Aufgabe, bei der Kontora zusammen mit Steuerberatern als unabhängige Strategieberater mit Kompetenz in allen Assetklassen gerne behilflich ist.
Privilegiertes Vermögen
Immobilien – ein Schwerpunktthema von Kontora – gelten beispielsweise als steuerlich privilegiertes Vermögen. Zumindest wenn sie in großer Zahl vorhanden sind: Wer mehr als 300 Wohnungen sein Eigen nennt, kann diese steuerfrei verschenken. Damit soll der Neubau dringend benötigten Wohnraums angekurbelt werden. Auch Unternehmensbeteiligungen werden dem privilegierten Bereich zugerechnet. Daher ist es häufig sinnvoll, weit vor dem geplanten Verkauf eines Familienunternehmens bereits die Weitergabe an folgende Generationen strategisch zu planen.
Bei der Wahl einer passenden Investitionsstrategie ist jedoch darauf zu achten, dass mögliche Steuervorteile nicht zum Selbstzweck werden. Zu unsicher ist der Fortbestand aktuell geltender Gesetze und Regelungen. “Wir würden ein Investment niemals allein aus steuerlichen Gründen empfehlen”, sagt Maurenbrechers Co-Geschäftsführer Stephan Buchwald. “Jedes Einzelinvestment muss sich wirtschaftlich auch dann tragen, wenn der angestrebte Effekt ausbleibt. Den Steuervorteil sehen wir als Kirsche auf der Torte.”
Am Ende entscheidet die Unternehmerfamilie ohnehin selbst, welchen Empfehlungen sie folgt. Um ihre Entscheidungsfindung bestmöglich zu unterstützen hat Kontora ein eigenes Schulungsangebot ins Leben gerufen: Die Kontora Academy vermittelt in sechs kompakten, informativen Workshop-Einheiten die Theorie erfolgreichen Investierens. Dabei geht es nicht nur um Portfolioarchitektur und unterschiedliche Assetklassen. Auch das Thema Vermögen vererben findet seinen Platz. Eine gemeinsame Teilnahme der Unternehmer und potenziellen Nachfolger bietet sich als kommunikativer Auftakt für den bevorstehenden Generationswechsel an.
Mehr zum Family Office Kontora
Weiteres:
Mehr zum Thema: Vermögen Vererben im Focus.
Family Office Kontora auch im Handelsblatt
Das führende unabhängige Multi Family Office Kontora mit Sitz in Hamburg unterstützt Mandanten dabei, die Architektur ihres Vermögens zu verstehen und Investitionsstrategien zu optimieren. Im Rahmen eines ganzheitlichen Beratungsansatzes schafft Kontora Transparenz über individuelle und komplexe Vermögensstrukturen und setzt zielführende Strategien mit maximaler Wirksamkeit um.
Kontora Family Office GmbH
Jungfernstieg 51
20354 Hamburg
Telefon: +49 (40) 32908880
Telefax: +49 (40) 329088860
http://www.kontora.com
Geschäftsführer
Telefon: +49 40 3290 888-0
Fax: +49 40 3290 888-60
E-Mail: contact@kontora.com