Was weiß das KBA im Abgasskandal von Fiat? / Dr. Stoll & Sauer stellt Fragen
Facebook-Gruppe für Wohn- und Reisemobilfans im Fiat-Skandal
Jahrelang auf das Reisemobil gespart. Voller Stolz zum ersten Mal mit dem teuren Mobil in Urlaub gefahren. Und jetzt das: Am 24. Juli 2020 kam es auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zu Durchsuchungen von Büroräumen bei FCA in Deutschland, Italien und der Schweiz. Ein seit 2016 schwelender Diesel-Abgasskandal kochte hoch. Es geht um den Verdacht des Betrugs im großen Stil. Die Zahl der erbosten Verbraucher, die sich im Diesel-Abgasskandal von FCA an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wenden, steigt an.
Viele Fragen sind offen. Ist mein Wohnmobil betroffen? Muss ich mit einer Stilllegung rechnen? Kann ich überhaupt in Deutschland gegen FCA klagen? Ja natürlich, sagt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer und bietet ein großes Service-Paket zu allen relevanten Fragen an. Auch Fiat-Kunden haben seit dem 9. Juli 2020 die Möglichkeit, in Deutschland gegen den Diesel-Betrug zu klagen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem VW-Verfahren (Az. C-343/19) entschieden, dass generell Hersteller eines manipulierten Diesels in dem Land verklagt werden können, in denen die Fahrzeuge verkauft und erworben worden sind.
Die Kanzlei bietet daher Fiat-Kunden eine kostenfreie Online-Beratung an. Die Enttäuschung, wahrscheinlich betrogen worden zu sein, ist enorm. Der Wertverlust der bis zu 100.000 Euro teuren Fahrzeuge ist gewaltig. Auf Facebook hat die Kanzlei eine eigene Facebook-Gruppe gegründet, um geschädigte Verbraucher mit Informationen und Hilfe zu versorgen. Hier finden sich die neusten Entwicklungen, Klagen und Aktivitäten der Kanzlei rund um das Thema. Auf YouTube beginnt ebenfalls eine rege Diskussion.
Das KBA muss im Diesel-Abgasskandal von Fiat Karten offenlegen
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reagiert auf den Stillstand bei der Aufklärung des Diesel-Abgasskandals bei Fiat und hat jetzt im Namen eines Mandanten beim Polizeipräsidium Frankfurt Strafanzeige gestellt. Die Polizeibehörde hatte am 24. Juli 2020 im Zuge von Durchsuchungen beim Fiat-Konzern einen Zeugenaufruf im Diesel-Abgasskandal veröffentlicht. Zudem hat die Kanzlei bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige wegen Betrugs gegen die Verantwortlichen bei der Robert Bosch GmbH gestellt. Wie aus Protokollen und Unterlagen des KBA hervorgeht, hat Bosch die Abschalteinrichtungen für Fiat produziert und den Autobauer anschließend beim KBA angeschwärzt. Die Unterlagen liegen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor.
Eine Schlüsselposition bei der Aufarbeitung des Skandals kommt dem KBA zu. Die Behörde hat Wohn- und Reisemobilen die Typengenehmigung erteilt, obwohl verantwortliche Personen darüber informiert gewesen waren, dass die Fiat-Motoren in den Fahrzeugen über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen und daher nie auf deutschen Straßen hätten fahren dürfen. Auf Intervention des damaligen Generalsekretärs Andreas Scheuer beim Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (beide CSU) musste das KBA die Typengenehmigung für die Reisemobile erteilen. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 fordert Dr. Stoll & Sauer im Namen eines Mandanten das KBA mit Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz zur Aufklärung der Umstände auf. Im Detail sieht das so aus:
- Auskunft über die Gespräche mit der Robert Bosch GmbH
- Wer hat im Sommer 2016 mit wem die Vereinbarung getroffen, dass die Reise- und Wohnmobile eine Zulassung erhalten, obwohl die Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet waren und das bekannt war.
- Was ist der genaue Inhalt der Vereinbarung?
- Warum wurden die Hinweise auf illegale Abschalteinrichtungen durch Wohnmobilhersteller nicht näher untersucht?
- Warum hat das KBA Fahrzeugtypen genehmigt, in deren die Abgastechnik offensichtlich gegen europäisches Recht verstößt?
- Gibt es entsprechende Anweisungen des damaligen Verkehrsministers Dobrindt? Falls ja, sollten die der Kanzlei überlassen werden.
- Genauso alle Schreiben des Staatssekretärs Michael Odenwald, der die Entscheidung pro Typengenehmigung zwischen den Beteiligten kommuniziert hat, und Aktenvermerke über Besprechungen und Telefonate zu diesem Themenkomplex.
- Welche Rolle spielt bei diesem Vorgängen Andreas Scheuer?
[*]Warum wurde für ein Wohnmobil der Marke Niesmann + Bischoff mit einem 3,0 Liter Fiat-Dieselmotor noch am 2. August 2016 eine Ausnahmegenehmigung durch das KBA erteilt, obwohl hier bekannt war, dass in dem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist? Wurde bei diesem Typ eine Abschalteinrichtung in den Antragsunterlagen oder im Beschreibungsbogen vom Hersteller angegeben?
[*]Liegen dem KBA Erkenntnisse dazu vor, welche illegalen Abschalteinrichtungen in dem Wohnmobil verbaut sind? Falls ja, welche. Hat das KBA eigene Abgasmessungen durchgeführt? Wenn ja, bittet die Kanzlei um Überlassung der Ergebnisse.
[*]Beabsichtigt das KBA Nebenbestimmungen für die Typengenehmigung zu erlassen? Die Behörde kann im Rahmen des mehrstufigen Genehmigungsverfahren die Typenzulassung erteilen. Im Rahmen dessen ist es möglich durch Nebenbestimmungen zu regeln, dass der Hersteller des Wohnmobils verpflichtet wird, die illegale Abschalteinrichtung zu beseitigen. Sollte es diesem Hersteller nicht möglich sein, die Software zu modifizieren, hat er sich an Fiat mit entsprechenden Klagen zu richten.
[*]Welches Motorsteuergerät von welchem Hersteller ist im Wohnmobil des Mandanten verbaut.
[*]Hat das KBA hinsichtlich illegaler Abschalteinrichtungen Kontakt zum Hersteller des Basisfahrzeugs oder der Typengenehmigungsbehörde, die das Basisfahrzeug genehmigt hat, aufgenommen. Das Basisfahrzeug ist das Fahrgestell mit dem Motor und wird von Fiat verkauft. Falls ja, bittet die Kanzlei um Übermittlung der vorliegenden Unterlagen.
Da von Seiten der Politik kaum mit Hilfe im Abgasskandal von Fiat zu rechnen ist, rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Bereits im ersten Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG war das der einzige Weg, der zur Aufklärung führte. Am Ende verurteilte der Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 VW wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. VW haftet und die Kunden bekommen Schadensersatz. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg auch aus dem Diesel-Abgasskandal von FCA herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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