Wohneigentum solide finanziert: Land fördert Erwerb, Neubau und Modernisierung von Wohnimmobilien
Finanzierung zur Bildung von Wohneigentum
Insbesondere jungen Familien helfen die Förderdarlehen, die Finanzierung der eigenen vier Wände sicher und langfristig zu planen. Beispielsweise kann ein Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von bis zu rund 82.800 Euro das Darlehen beantragen. Für die nachrangig besicherten ISB-Darlehen Wohneigentum sind Zinsfestschreibungen von zehn, fünfzehn, zwanzig Jahren oder bis zur Vollrückzahlung wählbar. Die Höhe der Zinsen liegt derzeit je nach gewählter Zinsbindungsdauer bei 0,1 Prozent, 0,45 Prozent, 0,70 Prozent beziehungsweise 1,0 Prozent.
Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien fördert die ISB mit dem nachrangig besicherten ISB-Darlehen Modernisierung in Höhe von bis zu 60.000 Euro. Bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren liegt der Zinssatz bei 0,1 Prozent. 0,45 Prozent und 0,7 Prozent im Jahr beträgt der Zinssatz bei Zinsfestschreibungen von fünfzehn beziehungsweise zwanzig Jahren. Förderberechtigt sind auch hier Haushalte, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet.
Neben Investitionen zur Einsparung von Energie und Wasser oder zur Wärmedämmung fördert die ISB bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Hierzu zählen auch Hausautomatisierungstechniken, die die Lebensqualität gerade älterer Bewohner verbessern, beispielsweise mit Sensoren an Türen und Fenstern oder Bewegungsmeldern. Modernisierungsmaßnahmen verbessern nicht nur die allgemeinen Wohnverhältnisse, erleichtern den Wohnalltag etwa im Alter und sparen Energie, sondern erhöhen zusätzlich den Gebrauchswert der Wohnung.
Wege zur Förderung
Eigentümer benötigen zur Beantragung der Darlehen bei der ISB eine Förderbestätigung der zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen, über die auch die Anträge bei der ISB gestellt werden.
Alle Informationen zu den Konditionen und zur Ausgestaltung der Förderprogramme erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pfalz. Zuständige Sachbearbeiterinnen sind Frau Martina Jung, Tel.: 06341 940-201 und Frau Nicole Hauser, Tel.: 06341 940-202 oder auf den Internetseiten der ISB unter www.isb.rlp.de.
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
An der Kreuzmühle 2
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