Zusätzliche Schulbusse zur Eindämmung der Pandemie
Gefördert werden nun 95 Prozent der Kosten, statt bisher 80 Prozent. Förderfähig sind Zusatzbusse nun bereits, wenn in den bisherigen Bussen alle Sitzplätze belegt sind. Bisher mussten zusätzlich 40 Prozent der Stehplätze belegt sein. Sofern Niederflurbusse mit vergleichsweise geringen Sitzplatzzahlen eingesetzt werden, müssen für die Förderfähigkeit zusätzlich 20 Prozent der Stehplätze belegt sein. Dies ist im VRN in der Regel der Fall.
Daher hat der VRN bereits am 20. Oktober die Fachleute der Verbundlandkreise und Busunternehmen per Videokonferenz an den virtuellen Tisch gebeten, um gemeinsam zu beraten, auf welchem Wege eine weitere Entspannung im verbundverkehr schnellstmöglich umgesetzt werden kann.
Da bereits seit dem Schuljahresbeginn in den für den Schulweg relevanten Fahrten im Verbundverkehr Zählungen für das im September aufgelegte bisherige Förderprogramm durchgeführt wurden, kann nun sehr schnell ermittelt werden, welche bisher noch nicht verstärkten Fahrten nun zusätzlich durch das Land mitfinanziert werden. Diese erste Bedarfsermittlung soll bereits am Donnerstag dieser Woche abgeschlossen sein. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass es möglich sein wird, für alle förderfähigen Zusatzfahrten kurzfristig entsprechende Busse ordern zu können, da nicht überall Fahrzeuge und vor allem Fahrpersonal ad hoc zur Verfügung steht.
Zwischen dem Verbund, den Kreisen und den Unternehmen wurde daher auch erörtert, ob eine generelle Schulzeitstaffelung wie in Stuttgart eine geeignete Lösung zur zügigen Entspannung der Lage in den Bussen bieten würde. Hiervon wurde jedoch Abstand genommen, da die hierzu notwendige flächendeckende Anpassung der Dienst- und Umlaufpläne einen Vorlauf von rund 6 Wochen benötigen würde.
Sollte es im Einzelfall nicht möglich sein, die gewünschten Verstärkerleistungen an einzelnen Schulstandorten zu realisieren, hat man sich darauf verständigt, gezielt mit den betroffenen Schulen vor Ort Alternativen zu besprechen, zu denen dann auch örtliche Schulzeitstaffelungen gehören können. Da das Thema Schulzeitstaffelung aktuell mehr in den Fokus rückt, bitten die Verantwortlichen im VRN und in den Landratsämtern die Schulen vor Ort dringend darum, diesbezüglich keine Entscheidungen ohne vorherige Abstimmungen mit den Fachleuten des Verbundes und der Landratsämter sowie der örtlichen Busunternehmen zu treffen.
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