90 Millionen Quadratmeter Fläche für Photovoltaik nutzbar
Voraussetzung dafür ist eine Gleichbehandlung von Dach- und Freiflächenanlagen, die in der momentan diskutierten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bislang aber nicht vorgesehen ist. Für PV-Dachanlagen zwischen 500 und 750 Kilowatt (kW) soll etwa künftig ein eigenes Ausschreibungssegment geschaffen werden, in dem die Regeln gegenüber Freiflächenanlagen deutlich verschärft sind. Bliebe es bei dieser Ungleichbehandlung, würden mehr PV-Anlagen unter die Pflicht der Volleinspeisung fallen und so vielen mittelständischen Unternehmen der Weg in eine nachhaltige Zukunft erschwert.
Karsten Wildberger, im E.ON-Vorstand für Kundenlösungen verantwortlich, betont: „Gewerbe- und Industrie können mit eigenen Klimastrategien einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende leisten. Umbau und Betrieb von Energieinfrastruktur darf die Unternehmen aber nicht belasten, sondern muss wirtschaftlich sein. Die Technologien sind vorhanden. Jetzt kommt es darauf an, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.“
Ein mittelständisches Unternehmen, das eine individuelle Klimastrategie mit PV-Eigenerzeugung umsetzen möchte, müsste nach dem momentan vorliegenden Entwurf der Novelle seinen selbst erzeugten Strom ins Netz einspeisen, wenn die PV-Anlage über 500 kW groß ist. Der Strom könnte nicht für die eigene Produktion genutzt werden. Auch müsste sich das Unternehmen abseits seines Kerngeschäfts an einem sehr bürokratischen Ausschreibungsverfahren beteiligen.
Welchen Beitrag eigenerzeugter Grüner Strom für Unternehmen und Klimaschutz leisten kann, zeigen E.ON und die Warenhauskette real an einem Standort in Krefeld. Die Partner setzen dort auf eine Smart Home Lösung und testen in einem Pilotprojekt ein intelligentes Gebäudemanagementsystem, das den Energieverbrauch um bis zum 35 Prozent senkt. Einbezogen werden dabei zusätzliche Parameter wie die Außentemperatur, die Leistung der Anlage oder die Veränderung der Innenraumtemperatur, die über den Tag verteilt variiert. Dank der neusten Technik konnte der real-Markt bereits seinen CO2-Ausstoß um 51 Prozent reduzieren und durch den geringeren Energieverbrauch auch die Betriebskosten signifikant senken.
In der aktuellen Diskussion um die Novellierung des EEG besteht für solche Modelle jedoch keine rechtliche Sicherheit. Unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, wer als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage gilt, bedrohen die Investitionssicherheit vieler bestehender und zukünftiger Betreiber-Modelle.
Photovoltaikanlagen auf Dächern bringen erneuerbare Energien in die Stadt und nutzen bestehende Flächen bestmöglich zum Erreichen der Klimaschutzziele. Insbesondere bei Gewerbeflächen existiert hier noch ein enormes ungenutztes Potential, das aus Sicht von E.ON in einer Neufassung des EEG eine Förderung auf sicherer gesetzlicher Grundlage verdient.
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