Auskunftspflicht bei Einkommen
Erklärt sich ein Vater hinsichtlich des Kindesunterhalts für "unbegrenzt leistungsfähig", ist er seinem Kind gegenüber dennoch zur Auskunft über sein Einkommen verpflichtet. Dabei ist eine Fortschreibung des Bedarfs über den Höchstbetrag der Düsseldorfer Tabelle nicht ausgeschlossen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XII ZB 499/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
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