Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – 4. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 09. November zum 13. November 2020 wurden insgesamt 26.412 Aktien (ISIN NL0000238145) zurückerworben.
Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien innerhalb von der ad pepper media International N.V. vorgegebener Zeiträume unabhängig und unbeeinflusst von der ad pepper media International N.V. trifft.
Im Zeitraum vom 09. November bis zum 13. November 2020 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag.
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 19. Oktober 2020 bis einschließlich 13. November 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 100.025 Stück.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der ad pepper media International N.V. unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht (https://adpeppergroup.com/die-aktie/#aktienruekkaeufe).
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