Beratertipp: Versicherungsoptionen bei Fondspolicen
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung denkt man eigentlich eher an den renditeorientierten Aufbau einer Altersvorsorge, an Flexibilität, Steuervorteile in der Auszahlungsphase und einen sorgenfreien Ruhestand. Doch Fondspolicen bieten mittlerweile auch für andere Vorsorgebereiche interessante Beratungsansätze. Beispielsweise kann man bei der topinvest-Rente der uniVersa einen Todesfallschutz ohne Gesundheitsprüfung bis 50.000 Euro vereinbaren. Zudem ist eine kostenfreie Pflegeoption enthalten. Durch sie kann der Kunde zu Rentenbeginn ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen frei entscheiden, ob er später eine etwas niedrigere Altersrente und dafür bei Pflegebedürftigkeit die doppelte Rentenzahlung erhalten will. Und das kann sich durchaus lohnen, wie ein Beispiel zeigt: Wer ab 20 Jahren bis zum Regelaltersrentenbeginn monatlich 100 Euro spart, hat bei einer durchschnittlichen Wertentwicklung von fünf Prozent mit 67 Jahren die Wahl: 646 Euro monatliche Altersrente oder bei Ausübung der Pflegeoption nur 540 Euro Altersrente – dafür aber im Pflegefall die doppelte Rente, also insgesamt 1.080 Euro monatlich. Alternativ kann zum Rentenbeginn auch eine einmalige Kapitalabfindung von 192.298 Euro gewählt werden.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 5307-0
http://www.universa.de
Ansprechpartner:
Stefan Taschner
Pressesprecher
Telefon: +49 (911) 5307-1698
Fax: +49 (911) 5307-1676
E-Mail: stefan.taschner@universa.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (911) 5307-1698
Fax: +49 (911) 5307-1676
E-Mail: stefan.taschner@universa.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.