Bergbaugesetze: Andere Länder, andere Sitten
Simbabwe verfügt über großes Potenzial im Bergbau, Rohstoffe sind vorhanden. Die Lagerstätten sind nicht so tief und die Golddichte ist hoch im Land. Die Gesetzgebung braucht aber noch eine gewisse Modernisierung, damit Minenbetreiber gerne in Simbabwe arbeiten. Der Reformdruck wächst gerade an. Das Problem ist, dass produziertes Gold aus einer Mine an die örtliche Zentralbank verkauft werden muss und der Erlös teilweise in der einheimischen Währung ausbezahlt wird.
Aktuell beim hohen Goldpreis können die Minenbetreiber ihren Druck auf die Regierung erhöhen, um diese alte Praxis zu ändern. Kein Problem ist die derzeitige Lage, wenn das erwirtschaftete einheimische Geld als Lohn an die Minenarbeiter ausgezahlt werden kann und der Rest in US-Dollar bei den Minenbetreibern bleibt. Ein Beispiel für ein erfolgreich tätiges Goldunternehmen in Simbabwe ist Caledonia Mining.
Die Blanket-Goldmine von Caledonia Mining – https://www.youtube.com/watch?v=MtVFyposDm4 – konnte im dritten Quartal 2020 Bruttoeinnahmen von gut 25 Millionen US-Dollar, damit 27 Prozent mehr als im Vorjahresquartal generieren. Das Unternehmen plant eine steigende Goldproduktion sowie den Bau eines Solarkraftwerks.
Ein anderes Land, das noch viele Möglichkeiten für Goldsucher bietet, ist Ecuador. Große Ressourcen, eine bergbaufreundliche Regierung, niedrige Energiekosten und bisher kaum genutztes Potenzial haben Goldgesellschaften wie etwa Adventus Mining angezogen.
Gold und Kupfer sind die Rohstoffe in den von Adventus Mining verfolgten Projekten Curipamba, Pijiili und Santiago. Partner ist bei allen Projekten Salazar Resources. Die Bohr- und Explorationsarbeiten laufen mit Hochdruck auf den drei Projekten.
Aktuelle Unternehmensinformationen und Pressemeldungen von Caledonia Mining (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/caledonia-mining-corp/ -) und Adventus Mining (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/adventus-mining-corp/ -).
Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Partner, Autoren und Mitarbeiter Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen halten können und somit ein möglicher Interessenkonflikt besteht. Keine Gewähr auf die Übersetzung ins Deutsche. Es gilt einzig und allein die englische Version dieser Nachrichten.
Disclaimer: Die bereitgestellten Informationen stellen keinerlei Form der Empfehlung oder Beratung da. Auf die Risiken im Wertpapierhandel sei ausdrücklich hingewiesen. Für Schäden, die aufgrund der Benutzung dieses Blogs entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Ich gebe zu bedenken, dass Aktien und insbesondere Optionsscheininvestments grundsätzlich mit Risiko verbunden sind. Der Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben und Quellen werden sorgfältig recherchiert. Für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte wird jedoch keine Garantie übernommen. Ich behalte mir trotz größter Sorgfalt einen Irrtum insbesondere in Bezug auf Zahlenangaben und Kurse ausdrücklich vor. Die enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die für zuverlässig erachtet werden, erheben jedoch keineswegs den Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Aufgrund gerichtlicher Urteile sind die Inhalte verlinkter externer Seiten mit zu verantworten (so u.a. Landgericht Hamburg, im Urteil vom 12.05.1998 – 312 O 85/98), solange keine ausdrückliche Distanzierung von diesen erfolgt. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte verlinkter externer Seiten. Für deren Inhalt sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Es gilt der Disclaimer der Swiss Resource Capital AG zusätzlich: https://www.resource-capital.ch/de/disclaimer-agb/
Swiss Resource Capital AG
Poststrasse 1
CH9100 Herisau
Telefon: +41 (71) 354-8501
Telefax: +41 (71) 560-4271
http://www.resource-capital.ch
Telefon: +49 (2983) 974041
E-Mail: info@js-research.de