Concorde und Force Majeure
Das spiegelt sich nicht nur in den aktuellen Reisebeschränkungen wider. Die momentanen Lockdown-Maßnahmen hinterlassen auch in der produzierenden Wirtschaft unverhofft tiefe Spuren.
Das nennt man wohl Force Majeure oder in perfektem Amtsdeutsch: „Höhere Gewalt“, die nach deutscher Rechtsprechung vorliegt, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann.
Im Klartext bedeutet das, dass Concorde in Aschbach aufgrund von unverschuldeten Lieferengpässen und Pandemie-bedingtem Personalausfall seine Produktion nicht wie geplant durchführen kann. So haben bereits drei Lieferanten aufgrund höherer Gewalt (Force Majeure) angekündigt, die Verpflichtung zur fristgerechten Lieferung der von Concorde bestellten Waren nicht vollumfänglich einhalten zu können.
Daneben fehlen sporadisch oder phasenweise zwischen 15 bis 20 Prozent der Belegschaft. Es trifft aber nicht nur das Werk, sondern auch die Handelspartner. Denn auch dort funktioniert die Lieferkette logischerweise nicht wie üblich.
Auch wenn die Handelspartner – im Gegensatz zu allen Freizeiteinrichtungen wie Gastronomie- und Kulturstätten – geöffnet haben, so müssen auch sie mit erkranktem Personal und vor allem mit fehlenden Ausstellungsfahrzeugen kämpfen.
Concorde und alle Handelspartner versuchen nach Kräften versprochene Lieferfristen einzuhalten. Das wird nicht immer möglich sein. Dennoch bemühen sich alle Beteiligten unter den schwierigen Rahmenbedingungen einen möglichst zufriedenstellenden Service zu bieten und bitten alle (prospektiven) Kunden um Verständnis für eventuelle Unzulänglichkeiten aufgrund von höherer Gewalt bzw. Force Majeure.
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