Corona-Finanzhilfe für privaten Hörfunk in Niedersachsen
Christian Krebs LL.M., Direktor: „In der Corona-Krise haben die niedersächsischen privaten Hörfunkveranstalter erhebliche Einbrüche der Werbeeinnahmen erlitten. Das ist ein dramatischer Rückgang der Umsätze. Deshalb freue ich mich, dass wir die Radios in Niedersachsen durch die Bundeshilfe in dieser kritischen Zeit etwas entlasten und somit weiterhin die Vielfalt der niedersächsischen Hörfunklandschaft sichern können.“
Bis zu 50 Prozent der technischen Verbreitungskosten (UKW/DAB+) können für einen Zeitraum von bis zu fünf Monaten ab dem 1. August 2020 übernommen werden. Die Fördersumme darf dabei u. a. die jeweils erlittenen Umsatzeinbußen nicht überschreiten. Die Auszahlung der Bundesgelder wird durch die Niedersächsische Staatskanzlei übernommen.
Im Rahmen des Förderprogramms „NEUSTART KULTUR“ des Bundes stehen insgesamt 20 Millionen Euro für die Unterstützung privater Hörfunkveranstalter in Deutschland zur Verfügung. Durch die Förderung sollen Hörfunkveranstalter in Deutschland, die durch die Covid-19-Pandemie eingebrochene Werbeeinnahmen zu verzeichnen hatten, temporär gefördert werden.
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