Verbraucher & Recht

DEHOGA erwartet für die Unternehmer Klarheit und Planungssicherheit

„Bei der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch muss endlich Klarheit darüber geschaffen werden, wann die Antragstellung für die Novemberhilfe möglich ist und vor allem, wann die Auszahlung erfolgt“, fordert Detlef Schröder, Präsident des DEHOGA Niedersachsen, mit Blick auf das morgige Spitzentreffen zur Corona-Lage.

„Wenn unsere Betriebe ein Sonderopfer erbringen, damit die übrige Wirtschaft möglichst wenig belastet wird und die Schulen offenbleiben können, ist es nur konsequent, dass die finanziellen Ausfälle schnellstmöglich entschädigt werden“, macht Schröder deutlich. „Wenn die Politik am Mittwoch eine weitere Schließung von Hotels und Restaurants beschließt, muss es zeitgleich auch eine Zusage zur Fortführung der Hilfen für den gesamten Zeitraum geben. Wir brauchen eine echte Winterhilfe.“ Ausdrücklich begrüßt der DEHOGA, dass die Ministerpräsidenten diese Unterstützung in ihrem Beschlussentwurf bereits vorgesehen haben.

Zu ersten Überlegungen, gastgewerbliche Betriebe nur über die Weihnachtsfeiertage zu öffnen, erklärt der DEHOGA-Präsident. „Restaurants und Hotels sind keine Garagen, die man nach Belieben auf- und zusperren kann. Unsere Blitzumfrage hat ergeben, dass sich eine Öffnung nur für ein paar Tage für 91,8% der Betriebe nicht lohnt.“ Nach den Wochen der Schließung müssten die Betriebe vorbereitet und dekoriert werden, der Einkauf hochwertiger Lebensmittel sei zu organisieren und der Personaleinsatz zu planen. Schon auf Grund der besonderen Hygieneanforderungen ist das Hochfahren eines gastronomischen Betriebes extrem zeit-, personal- und kostenintensiv. „Spätestens am 7. Dezember sollte Klarheit bestehen, was für Weihnachten und Silvester gilt.“ Die Betriebe benötigten Planungssicherheit.

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Der DEHOGA Niedersachsen ist der Unternehmerverband des Gastgewerbes mit mehr als 5.500 Mitgliedern. Er macht Branchenpolitik und vertritt die Interessen seiner Mitglieder aus Hotellerie und Gastronomie. Der DEHOGA Niedersachsen ist in acht Bezirksverbände gegliedert, die in rund 80 Kreis- und Ortsverbände unterteilt sind.

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