Gesundheit & Medizin

Der Rettungsschirm für Arztpraxen muss verlängert werden

Die systemrelevante ambulante medizinische Versorgung ist auch während des am 02.11. beginnenden „Lockdowns“ betroffen. Ohne die Termine abzusagen oder das Leistungsangebot einzuschränken führen pandemiebedingt abgebrochene oder reduzierte Behandlungen zu Umsatzrückgängen, weil die Praxen bestimmte Leistungen aktuell nicht erbringen können und ihre Patienten vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen wollen.
Dies betrifft alle Praxen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung.
Obwohl die Praxen ein professionelles Hygienemanagemnt betreiben und sicher aufgesucht werden können, vermeiden viele Patienten, z.B. auch viele chronisch Kranke, notwendige Praxisbesuche z.B. zur Verlaufs- und Therapiekontrolle oder zur lebensrettenden Krebsvorsorge.
Dieser Fallzahlrückgang und die pandemiebedingte Leistungsreduzierung schaffen bei steigenden Praxiskosten ein Defizit. Dies wird sich auch noch ins Jahr 2021 fortsetzen. Etliche Arztpraxen haben schon im 2. Quartal 2020 deutliche wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen.
Die niedersächsischen Haus- und Fachärzte sind der Stabilitätsfaktur unseres Gesundheitssystems. Circa 90 % aller Patienten – vor allem auch mit einer Corona-Infektion – werden in den Praxen diagnostiziert und behandelt. 
Die niedersächsischen Haus- und Fachärzte stehen nicht nur in forderster Front gegen das Corona-Virus. Sie tragen mit Ihrem Personal ein gesundheitliches und existentielles Risiko. Bei Kontakt zu Patienten mit Coronainfektion besteht nicht nur die Gefahr eine Ansteckung, sondern auch der weiwöchigen Zwangsschließung der Arztpraxis.
Die Politik aus Niedersachsen und Gesundheitsminister Spahn sichern die Krankenhäuser in der Pandemie weiterhin wirtschaftlich ab (Covid-Bettenpauschale). Wir fordern die kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und die Landesregierung auf, den bisherigen Rettungsschirm für Praxen bis zum 31.06.2021 zu verlängern und die gestiegenen Sachkosten im ambulanten Bereich im Rahmen der Vergütung besser zu berücksichtigen.

Versorgungssicherheit braucht Planungssicherheit.

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Dr. med. Thomas Carl Stiller
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