Dr. Stoll & Sauer reicht Klage im Hybrid-Nepp gegen Daimler AG ein
Statt 51 hat GLC 300e 4MATIC nur eine Reichweite von 21 Kilometern
Wie Verbraucher von der Automobilindustrie getäuscht werden, zeigt der zur Klage gehörende vorliegende Fall:
- Aus umweltfreundlichen Gesichtspunkten hatte sich der Kläger für einen Plug-in-Hybrid von Daimler entschieden. Mit dem Mercedes Benz GLC 300 e 4MATIC wollte er elektrisch zur Arbeit und zum Einkaufen fahren. Abends sollte der Hybrid zu Hause an der eigenen Steckdose wieder aufgeladen werden. Der Strom dazu kam aus der Photovoltaik-Anlage des Klägers. Der Benzinmotor sollte zur Sicherheit dienen, falls doch größere Fahrten anstanden. Denn ein vergleichbares rein elektrisch betriebenes Fahrzeug von Mercedes hatte nur eine Reichweite von 200 Kilometern. Das war dem Kläger zu wenig und zu unsicher. Daher entschied er sich für den Hybrid mit Benzinmotor. Auch, weil der Hersteller eine Reichweite mit dem E-Motor von 51 Kilometern versprach. Und 51 Kilometer hätten für die Fahrten zur Arbeit und in den Supermarkt bestens ausgereicht. Und falls doch der Benziner nötig gewesen wäre, warb Daimler mit einem Verbrauch zwischen sieben und acht Liter Sprit pro 100 Kilometer. Durchschnittlich sollte der Spritverbrauch bei 2,2 l/100 km liegen. Vom Daimler-Verkäufer wurde das alles so bestätigt und für realistisch erklärt. Das war für den Kläger stimmig und dafür nahm er auch einen höheren Preis für den Hybrid im Vergleich zum E-Auto in Kauf. Daimler bekam den Zuschlag.
- Soweit die Theorie. In der Praxis sah das ganz anders aus: Das Fahrzeug wurde Mitte Oktober ausgeliefert. Die Klägerpartei musste schnell feststellen, dass das Fahrzeug nicht im Ansatz das einhält, was versprochen wurde. Die von Daimler angegebenen Verbrauchswerte sind lächerlich. Die 51 km Reichweite sind nicht im Ansatz erreichbar. Es sind 25 km bis 30 km, wenn überhaupt. Bei einer Fahrt von circa 1 km schlägt das bei der Restreichweite des Elektromotors mit bis zu 8 km durch. Fährt man auf der Autobahn mit 130 km/h ohne Elektromotor, verbraucht der Benzinmotor circa 12 l/100km. Letzteres sind Werte, die es zuletzt in den 80er-Jahren bei Benzinmotoren gegeben hat. Mit einem modernen Fahrzeug hat dies in jedem Fall nichts zu tun. Bei denen von Daimler vorgegebenen Werten handelt es sich um reine Phantasiewerte. Der Kraftstoffverbrauch liegt im Vergleich zu dem normalen Benziner bei fast dem Doppelten. Die elektrische Reichweite liegt fast bei der Hälfte. Dies sind schockierende Werte.
- Zusammenfassend lässt sich sagen. Das Fahrzeug ist eine Katastrophe in vielerlei Hinsicht.
- Erstens werden Hybride von der Bundesrepublik aus umweltpolitischen Gründen massiv gefördert. Die Förderung kommt nicht der Umwelt zu Gute, sondern der Automobilindustrie. Es ist eine reine Verkaufsförderung der Industrie.
- Zweitens sollte das Fahrzeug so genutzt werden, dass es nicht mit Benzin aufgetankt werden muss. Dies ist bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug nur dann möglich, wenn kürzeste Strecken gefahren werden. Wird eine längere Strecke gefahren (50km hin und zurück) ist ein alleiniges fahren ohne Elektromotor unmöglich.
- Drittens sind die Angaben zum Spritverbrauch und der Reichweite des Elektromotors irreführend, fehlerhaft und betrügerisch.
- Viertens sollen mit dem ganzen Hybrid-Paket Kunden angelockt werden, ein vermeintlich günstiges und umweltfreundliches Fahrzeug zu kaufen. Das Ganze ist ein gigantischer Nepp.
- Das Fahrzeug ist somit mangelhaft. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert vom Hersteller einen Minderungsbetrag von mindestens 30 Prozent. Der Mercedes Benz GLC 300 e 4MATIC hatte 71.291,98 Euro gekostet.
- Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern von Hybrid-Fahrzeugen dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Erschreckend: Plug-in-Hybride werden zu Klimakillern
Wie enorm die Verbraucher bei Hybriden getäuscht werden, zeigt nicht nur der vorliegende Daimler-Fall, sondern auch eine Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die DUH hat durch Tests des verbandseigenen Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) aufgedeckt, dass die Fahrzeuge Mercedes A250 e, Porsche Cayenne E-Hybrid, Volvo XC40 T5, Volvo XC90 T8 die offiziellen Werte bei Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß dramatisch überschreiten – in der Spitze um mehr als 600 Prozent. Mit 499 g CO2/km emittiert beispielsweise der als angeblich besonders umweltfreundlich steuerlich geförderte Monster-SUV Porsche Cayenne Plug-In-Hybrid im Fahrmodus Sport Plus mehr als das Fünffache des seit 2020 verbindlichen EU-Grenzwerts. CO2 gilt als gefährlicher Klimakiller.
Das EKI der DUH hat für die aktuelle Auswertung acht Benzin-Pkw, darunter vier Plug-In-Hybride sowie sieben Diesel-Pkw insgesamt weit über 100 Einzel-Abgastests auf der Straße unterzogen. Ergänzend wurden als Teil des EU-geförderten Projektes „Gert Real“ drei Modelle beim TÜV Nord auf einem Rollenprüfstand gemessen. Axel Friedrich, Umweltexperte und Projektleiter des EKI, kommentiert die Ergebnisse: „Die unglaublich hohen CO2-Werte von Plug-In-Hybrid-Pkw wie dem Porsche Cayenne oder dem Volvo XC40 werden unter anderem durch das extrem ineffiziente Laden der Batterie durch den Benzinmotor verursacht. Wie kann ein solcher Unsinn noch staatlich gefördert werden? Diese Fahrzeuge kann man nur als zwei Fehler in einem Auto charakterisieren.“
Forderungen der DUH im Abgasskandal um Plug-in
- Die DUH fordert von der Bundesregierung, das sogar noch aus Steuermitteln geförderte „Schaufahren gegen den Klimaschutz“ mit besonders durstigen und klimaschädlichen Plug-In-Hybridfahrzeugen zu stoppen.
- Einmal mehr haben sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Bundesverkehrsminister instrumentalisieren lassen und dafür gesorgt, dass diese hochgradig klimaschädlichen Fahrzeuge sogar staatlich gefördert werden. Besonders perfide: In Nordrhein-Westfalen dürfen diese Klimakiller sogar auf der Umweltspur fahren – vorbei an Kleinwagen, die nur einen Bruchteil der schädlichen Klimagase ausstoßen. CO2 Messungen auf der Straße müssen deshalb zwingend Zulassungsvoraussetzung werden. Nur so wird klar, wie klimaschädlich die Fahrzeuge wirklich sind.
- Die Verbrauchertäuschung durch die Hersteller muss ein Ende haben. Mit viel zu geringen Verbrauchs- und CO2-Angaben nach dem veralteten NEFZ-Verfahren werden die Verbraucher angelockt. Das böse Erwachen erwartet den Kunden erst, wenn der Steuerbescheid in der Post ist. Denn die Kfz-Steuer wird auf Grundlage der oft wesentlich höheren Werte nach dem neueren WLTP-Verfahren berechnet. Anschaulich wird dies am Beispiel des Volvo XC90 T8 Twin Engine, der laut NEFZ 52 g CO2/km emittiert. Das würde einer Steuerlast von 40 Euro entsprechen und der Kunde geht vermutlich davon aus, sogar ein klimafreundliches Fahrzeug zu kaufen. Der WLTP-Wert hingegen liegt bei 207 g CO2/km, weshalb den Halter ein tatsächlicher Steuerbescheid in Höhe von 264 Euro pro Jahr erwartet – die Erkenntnis, dass er ein extrem klimaschädliches Fahrzeug gekauft hat, kommt dann zu spät.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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