Mobile & Verkehr

Drei Mal mehr Unfälle und Verletzte mit Trottinetten innerhalb von 10 Jahren

Das Trottinett geniesst seit mehreren Jahren eine steigende Beliebtheit. Insbesondere Schüler und Pendler benutzen es, um kurze Strecken zurückzulegen. Die Verbreitung der Trottinetts schlägt sich auch in der Unfallstatistik nieder: Zwischen 2010 und 2019* ist die Anzahl der Trottinettunfälle von 41 auf 150 gestiegen, was einer Zunahme von 266 Prozent entspricht.

Immer mehr Unfallopfer

Die Anzahl Unfälle, in die mindestens ein Trottinett verwickelt ist, steigt praktisch proportional zur Erhöhung der Anzahl Unfallopfer, die von 43 im Jahr 2010 auf 146 im Jahr 2019 (+240 Prozent) zugenommen hat. Im Einzelnen stellt man fest, dass die Anzahl Leichtverletzter zwischen 2010 und 2019 von 34 auf 115 gewachsen ist, während im gleichen Zeitraum die Zahl der Schwerverletzten von 9 auf 30 stieg. Die 926 Trottinettunfälle, die sich insgesamt in diesen 10 Jahren auf den Schweizer Strassen ereigneten, haben 1’916 Personen betroffen, von denen 877 verletzt (675 leicht und 202 schwer) worden sind. Ausserdem sind 9 Todesopfer zu beklagen.

Die Ratschläge des TCS für sicheres Fahren

Angesichts der steigenden Anzahl an Trottinettfahrern erinnert der TCS daran, wie wichtig eine gute Ausrüstung für sicheres Fahren ist. Insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen sind Trottinettfahrer im Verkehr schwer sichtbar. Der TCS empfiehlt deshalb das Tragen reflektierender Kleidungsstücke, welche den Fahrer auf eine Distanz von 140 Meter sichtbar machen. Alleine mit hellen Kleidern reduziert sich diese Entfernung auf 40 Meter, mit dunklen Gewändern gar auf 25 Meter. Die TCS-Kampagne "Made Visible" gibt zahlreiche Tipps, wie man Sichtbarkeit mit Mode verbinden kann. Zusätzlich zur Sichtbarkeit gilt es, sich gegen die Folgen eines Unfalls zu schützen. Der TCS empfiehlt deshalb das Tragen von Knie-, Ellenbogen- und Handgelenkschützern sowie eines Helms.

Erinnerung an die Strassenverkehrsregeln

Die traditionellen Trottinette dürfen nur auf der rechten Seite der Trottoirs und anderer den Fussgängern vorbehaltenen Wege sowie in den Fussgängerzonen fahren. Sie dürfen sich nicht schneller als im Schritttempo fortbewegen. Fussgänger haben jederzeit Vortritt. 

Die Ratschläge des TCS zum Tretrollerfahren können hier eingesehen werden : https://www.tcs.ch/de/testberichte-ratgeber/ratgeber/fahrzeugarten/trottinette-skate.php 

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