Bildung & Karriere

Einsatz Künstlicher Intelligenz nur mit Beteiligung von Arbeitnehmer*innen

„KI darf nicht über diejenigen Köpfe hinweg eingesetzt werden, die es betrifft – nämlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, fordert Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, beim AK-Transformationsdialog „Thema Künstliche Intelligenz“ am Donnerstag. „Von der Landesregierung erwarten wir deshalb, dass die Förderung der wirtschaftliche Entwicklung und ein mehr an Mitbestimmung in saarländischen Unternehmen Hand in Hand gehen. Auch eine Ausweitung bzw. Förderung von Bildungs- und Beratungsangeboten im Bereich KI muss für unsere Arbeitnehmervertretungen weiter oben in der Agenda stehen“, so Otto.

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst im betrieblichen Alltag angekommen. Ob im Büro oder in der Produktion – intelligente Systeme beeinflussen zunehmend den Arbeitsalltag der Beschäftigten und stellen damit besondere Anforderungen an Themen wie Qualifizierung und Bildung, Gesundheitsschutz, Datenschutz und vor allen Dingen die Mitbestimmung. Doch ob der Einsatz von KI auch zur Verbesserung der Arbeitsqualität beiträgt, hängt vor allem davon ab wie und unter welchen Voraussetzungen diese in den Betrieben eingesetzt wird.

„KI muss partizipativ gestaltet werden, damit die Folgewirkungen richtig abgeschätzt werden können und KI sozialverträglich umgesetzt wird. Arbeitnehmer*innen und ihre Interessenvertretungen müssen deshalb frühzeitig mit eingebunden werden, wenn intelligente Systeme in Unternehmen eingesetzt werden sollen“, so Otto. Das Leitmotiv muss „Gute Arbeit by design“ heißen. „Die Aspekte Guter Arbeit müssen sich demnach bereits in der Ausrichtung von KI-Systemen wiederfinden. Nur so kann auch für Unternehmen der Einsatz von KI nachhaltig sein“, sagt Otto.

Laut dem aktuellen ver.di Innovationsbarometer sind aber nur 9 % der Betriebsräte bereits bei der Planung von KI-Systemen in ihren Unternehmen beteiligt. „Dieser Wert ist viel zu gering. Wenn die Erwerbstätigen bei der Entwicklung von KI-Anwendungen in den Mittelpunkt gestellt werden sollen, so wie es die Bundesregierung in ihrem Strategiepapier zur Künstlichen Intelligenz fordert, dann geht das nicht ohne eine Stärkung der Mitbestimmung vor Ort. Wir müssen hier eine Quote von 100 % anstreben“, fordert Otto.

Ein weiterer Aspekt muss ebenfalls stärker in den Mittelpunkt: „Ein wesentlicher Einsatzbereich von KI sind Personalentscheidungen, z. B.  für Bewerberauswahlverfahren, zur Personaleinsatzplanung oder zur Leistungsbewertung. Bei genauerer Betrachtung entpuppen sich viele KI-Systeme aber als reine Black-Box-Modelle, deren genaue Funktionsweise nicht ersichtlich ist, geschweige denn auf Anfrage des Betriebsrats erläutert werden kann. Wir müssen deshalb den Punkt der Transparenz stärker in den Fokus stellen und uns für mehr Erklärbarkeit automatisierter Entscheidungen einsetzen. Speziell die Hersteller solcher Systeme müssen dabei stärker in die Verantwortung genommen werden“, so Thomas Otto abschließend.

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