Euro-5 wird nicht verschoben
Auslöser für Diskussionen war die Covid-19 Maßnahme der europäischen Kommission. Diese einmalige Regelung betrifft aber lediglich Serienmotorräder und -roller, für die vom Hersteller oder Genehmigungsinhaber beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Ausnahmegenehmigung zur Zulassung über den Stichtag zum Jahreswechsel hinaus für einen limitierten Bestand an Euro-4 Lagerfahrzeugen beantragt werden kann.
Für jedes Euro-4 Serienfahrzeug, das ab dem 01. Januar 2021 noch zugelassen werden soll, muss somit grundsätzlich eine solche Genehmigung für eine auslaufende Serie vom Kraftfahrt-Bundesamt vorliegen, ansonsten wird die Zulassung über den gewohnten Registrierungsprozess nicht mehr möglich sein.
Wer also als Privatkunde in diesem Jahr ein neues Euro-4 Fahrzeug gekauft und noch nicht zugelassen hat, sollte sich entweder um die zeitnahe Zulassung bis zum Jahresende bemühen, oder zumindest bei der für ihn zuständigen Zulassungsbehörde nachfragen, wie man dort im Einzelfall mit dem verspäteten Zulassungswunsch umzugehen plant.
Denn der Fahrzeughersteller wird unter normalen Umständen für bereits verkaufte Fahrzeuge zum Ende dieses Jahres keine Ausnahmegenehmigung mehr beantragen, zumal er weder den Status des Fahrzeugs noch die Pläne des Eigentümers kennt. Mit dem Eigentumsübergang an den Kunden wechselt auch die Verantwortung für die rechtzeitige Zulassung.
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