Gebrauch von sicheren Leitern
Bevor Leitern auf der Baustelle oder im Büro verwendet wer-den, muss deren Eignung für die vorgesehenen Arbeiten be-achtet und die Sicherheit gewährleistet sein. Der häufige Einsatz von Leitern, ein nicht immer sorgsamer Umgang beim Transport und bei der Verwendung kann zu Schäden führen. Sowohl der Unternehmer als auch die Beschäftigten sind nach der TRGS 2121- 2 aufgefordert die Leiter auf Män-gel zu überprüfen, um vorausschauend Unfälle zu verhin-dern.
Bereitstellen von Leitern
Es gehört zu den organisatorischen Aufgaben des Unter-nehmers den Beschäftigten geeignete und sichere Leitern zur Verfügung zu stellen. Die konstruktive Standsicherheit der Leiter wird bereits von dem Hersteller durch eine nach der DIN EN 131 normierte Bauweise sichergestellt. Achten Sie bei dem Neukauf einer Leiter darauf, dass diese für den gewerblichen Einsatz ausreichend robust ist.
Deren Eignung ist anhand des Piktogramms, wie in der Ab-bildung dargestellt, erkennbar. Zum sicheren Gebrauch der Leiter muss weiterhin auf dem Leiterholm eine aufgeklebte Betriebsanleitung, bzw. Sicher-heitskennzeichnung vorhanden sein. Anhand der Piktogramme kann der Nutzer erkennen, wie die Benutzung erfolgen darf und welcher Umgang verboten ist.
Prüfung der Leiter
Vor jeder Verwendung sind die Beschäftigten auf Grundlage der Unterweisung aufgefordert die Leiter auf augenscheinli-che, offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Defekte Leitern dürfen nicht verwendet werden.
Um die Sicherheit der Leiter während des Gebrauchs fort-laufend sicherzustellen, müssen alle tragbaren Leitern zu-dem mindestens jährlich hinsichtlich möglicher Beschädi-gungen, Verschmutzungen und auf Funktion z.B. der Schar-niere geprüft werden. Eine weitere Prüfung kann erforderlich sein, wenn die Sicherheit der Leiter aufgrund von schädigen-den Einwirkungen, wie z.B. Umkippen oder Überfahren, be-einträchtigt ist.
Befähigte Personen
Nach der Betriebssicherheitsverordnung dürfen Leitern von einer „zur Prüfung befähigten Person“ geprüft werden. Von der Person wird erwartet, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Diese werden erworben durch: Berufsausbildung, Berufser-fahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit. In der Praxis kann die Prüfung von einem verantwortungsvollen und erfahre-nen Beschäftigten oder dem Unternehmer ausgeführt wer-den.
Darüber hinaus bieten z.B. die Berufsgenossenschaften ein eintägiges Seminar zur „Befähigten Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten“ an. Auch kann zur Prüfung ein befä-higtes Unternehmen beauftragt werden. Bei BASIKNET er-folgt die Leiterprüfung im Rahmen der sicherheitstechni-schen Betreuung.
Durchführung der Prüfung
Zur Prüfung und zugleich zur Dokumentation der Feststel-lungen bieten Checklisten eine gute Unterstützung. Sie fin-den Checklisten bei vielen Leiterher-stellern oder im internen Bereich der Ar-beitsschutzportale von BASIKNET. Die Sicht und Funktionsprüfung erfasst u.a. Verschleiß, Verformung, Beschädigung der Bauteile und ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente. Werden irreparable Schäden oder er-hebliche Defekte festgestellt, muss die Leiter letztlich außer Dienst gestellt und entsorgt werden.
Hat die Prüfung keine Hinweise auf we-sentliche Fehler ergeben, wird das Er-gebnis schriftlich festgehalten und als sichtbarer Nachweis auf dem Leiter-holm ein Prüfsiegel aufgeklebt.
Auf der Webseite der BGBAU können Prüfsiegel und Leiterbetriebsanweisun-gen von Mitgliedsbetrieben kostenfrei angefordert werden.
Wartung und Reparatur der Leiter
Personen mit ausreichenden handwerklichen Kenntnissen und Fertigkeiten können Wartungs- und Instandsetzungsar-beiten geringen Umfanges an Leitern durchfüh-ren. Die konstruktive Standfestigkeit der Leiter darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Bei-spielhafte Arbeiten sind: Beschädigungen sachgemäß reparieren, Spreizsicherung er-neuern, Leitern von Verunreinigungen be-freien, Scharniere reinigen und ölen. Nach der erfolgreichen Instandsetzung darf dann die Lei-ter mit dem Prüfsiegel markiert und damit für die weitere Benutzung freigegeben werden.
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung:
Heike Siekmann
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siekmann@basiknet.de
BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH
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