Software

Gesetzliche Änderungen zu elektronischen Rechnungen

Von einer globalen Pandemie über die temporäre Umsatzsteuersenkung bis hin zur gesetzlichen Änderung zu elektronischen Rechnungen. 2020 ist ein Jahr voller Überraschungen und Neuerungen. Die aktuelle Änderung ist das am 27. November 2020 in Kraft tretende „E-Government-Gesetz“, welches bestimmte öffentliche Auftraggeber (z.B. alle Bundesbehörden, die DEGES, die Deutsche Bahn) verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.  

Als Lieferanten des öffentlichen Sektors sind auch Unternehmen der Privatwirtschaft unmittelbar von dieser Gesetzesneuerung betroffen: Künftig muss jedes Unternehmen, das öffentliche Auftraggeber beliefert, seine Rechnungen elektronisch versenden.

Das Ibbenbürener Unternehmen BPS Software verkündete bereits am 1. Oktober, dass es in dieser Sache mit der Firma crossinx zusammenarbeiten wird. crossinx ist seit 10 Jahren Spezialist zum Thema eRechnungen und ermöglicht dem Unternehmen und deren Kunden, so flexibel wie möglich auf alle Änderungen zu reagieren.

Neues Update integriert alle gängigen eRechnungs-Formate

Ab dem 27. November wird deutschlandweit das eRechnungs-Format „XRechnung“ gefordert. In anderen Ländern variieren die Formate jedoch. Einige fordern „ZUGFeRD“ andere „Factur X“. In ihrer aktuellen Softwareversion sorgt BPS Software dafür, dass alle gängigen Formate aus ihrer Software heraus erzeugt werden können. So sind BPS Kunden mit der neuesten Version zukunftssicher aufgestellt.

Über die Datensicherheit müssen sich die Kunden des Softwareherstellers keine Sorgen machen. Die Lösungen ihres neuen Partners crossinx arbeiten GoBD-konform und sind IDW PS 951 Typ 2 und ISAE 3402 Typ 2 zertifiziert. Die Daten werden in gespiegelten Rechenzentren in der Nähe von Frankfurt gehostet, welche ISO 27001 zertifiziert sind.

Eine profitable Änderung für die Baubranche

Von der Änderung auf eRechnungen verspricht sich die Gesetzgebung neben der vereinfachten internationalen Arbeit, auch unternehmensinterne Prozesse für Bauunternehmen zu erleichtern. Schon jetzt ist absehbar, dass die eRechnung auch auf Landesebene Vorschrift wird und danach sukzessive ebenfalls in der freien Wirtschaft verlangt wird. Rechnungen auf Papier oder als PDF sind nicht mehr zeitgemäß. Sie sind fehleranfällig und verschwenden außerdem Papier und Portokosten.

BPS Geschäftsführer Carsten Brockmann sagt zu den Änderungen: „Als Unternehmen sollte man immer versuchen Verlässlichkeit mit Veränderung zu verbinden. Wir treten nicht auf der Stelle, sondern sorgen dafür, dass mittelständische Bauunternehmen zukunftsfähig bleiben. Gleichzeitig brauchen unsere Kunden gerade in diesen Zeiten einen Softwarepartner an ihrer Seite, der sein Handwerk versteht und die Konstante in seinem sich schnell veränderndem Umfeld darstellt.“

Über die bps software GmbH &Co. KG

1.800 Kunden, 12.000 Anwender, 58 Mitarbeiter, 4 Niederlassungen, 1 Familienunternehmen: BPS Software.

Das 1997 gegründete Software-Haus wird in 2. Generation geführt. Seit jeher ist das Ziel, sämtliche Aspekte eines Bauunternehmens zu digitalisieren. Kunden aus Hoch-, Tief-, SF-, Straßen- und Erdbau greifen zur branchenspezifischen Software. Auch die Abbruchbranche sowie zahlreiche Ingenieurbüros aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind überzeugt von der Lösung für Bauunternehmen.

Dank der langjährigen Branchenerfahrung und der vollständigen Konzentration auf das Baugewerbe gehört BPS Software heute zu den führenden Anbietern von modernen und anwenderfreundlichen Komplettlösungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

bps software GmbH &Co. KG
Ignatz-Wiemeler-Str.22
49477 Ibbenbüren
Telefon: +49 (5451) 5933-3
https://www.bps-software.de/

Ansprechpartner:
Christina Brink
Marketing Managerin
Telefon: 05451593352
E-Mail: presse@bps-software.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel