GEW zu Kitas im zweiten Lockdown: „Erzieherinnen besser schützen“
„Für die Kitas verlangt die GEW, die individuellen Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz umzusetzen. Jede Kita braucht passgenaue und wirksame Hygienepläne. Die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Kitas zum Infektionsschutz sind zu beachten und umzusetzen. Weiter müssen alle Kitaträger Betriebsmediziner einsetzen, diese sollen die Risikogruppen bei den Beschäftigten beraten und im Einzelfall von der Arbeit in der Kita freistellen.
Anlassfreie Testungen sind in Hamburg aktuell zwar möglich, jedoch nur über die Träger, die unterschiedlich damit umgehen. Hier muss ein einfacheres Verfahren ermöglicht werden. In Einrichtungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist ein Betrieb der Kita nicht zu verantworten. Analog zu den 400€, die der Schulsenator pro Klassenraum bereitgestellt hat, sollten auch die Kitas Unterstützung erhalten. Kitaschließungen dürfen nicht ausgeschlossen werden, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse nahelegen, dass Kitas eine Rolle bei der Verbreitung des Coronavirus spielen oder es ein erheblich erhöhtes Risiko für die Beschäftigten gibt“, so Jens Kastner, Kitaexperte der GEW Hamburg.
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