Haushaltsübliche Menge nicht näher definiert
Der Begriff „haushaltsübliche Menge“ ist juristisch nicht definiert und daher sehr dehnbar. Gerade in erneuten Shutdown-Zeiten gehören Hamsterkäufe offensichtlich wieder zur Tagesordnung: Die Konservendosen-Regale sind leer, von Nudeln keine Spur und da, wo eigentlich das Knäckebrot stehen sollte, sieht man höchstens staubige Regalböden. Klar, dass eine fünfköpfige Familie mehr verbraucht, als ein Singlehaushalt – aber müssen wir uns jetzt schon wieder wie im April ums Toilettenpapier streiten? Die ARAG Experten weisen hierbei auf die Vertragsfreiheit von Händlern hin: Sie entscheiden, welche Menge sie ihren Kunden jeweils verkaufen. Einen Anspruch auf eine größere Menge gibt es nicht. Haushaltsüblich bleibt also reine Definitionssache und sollte mit gesundem Menschenverstand behandelt werden: Reichen Klopapier, Ravioli und Co. etwa zwei bis vier Wochen, kann man von einer haushaltsüblichen Menge ausgehen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.