Finanzen / Bilanzen

IDW Positionspapier: BKA-Eingreiftruppe gegen Bilanzbetrug

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) erweitert sein Positionspapier „Fortentwicklung der Unternehmensführung und -kontrolle: Erste Lehren aus dem Fall Wirecard“. Darin unterbreitet das IDW Vorschläge, wie die Strafverfolgung bei Verdacht auf Bilanzbetrug im Bereich organisierter Kriminalität verbessert werden kann. Die zentrale Forderung lautet, eine hoheitliche Eingriffsstelle einzurichten, die beim Bundeskriminalamt (BKA) anzusiedeln ist.

Das IDW unterstützt alle Maßnahmen zur Aufklärung des Falles Wirecard wie den eingesetzten Untersuchungsausschuss und begrüßt die Absichten des Gesetzgebers, das Zusammenwirken von Corporate Governance, Abschlussprüfung und Aufsicht zu verbessern. „Die bisherigen Vorschläge greifen aber bei schwerer Wirtschaftskriminalität nur unzureichend“, stellt IDW Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann klar.
Das System der privaten Governance kommt in bestimmten Fällen an seine Grenzen. „Insbesondere bei bandenmäßigem Betrug oder kollusivem Zusammenwirken von Vorstand und unternehmensfremden Dritten oder gar dem Aufsichtsrat des Unternehmens sind zur Aufdeckung von Bilanzbetrug oftmals hoheitliche Befugnisse erforderlich, die dem Abschlussprüfer nicht zur Verfügung stehen“, sagt Naumann weiter. Dabei handelt es sich in der Regel um seltene, aber komplexe Fälle, die ein schnelles Eingreifen erfordern. „Zur Sicherung des Vertrauens in den deutschen Kapitalmarkt und den Finanzstandort Deutschland braucht es hier die Schaffung einer schnellen Eingreiftruppe“, so der IDW Vorstandssprecher.

Die Erfüllung der Aufgaben einer solchen Eingreiftruppe erfordert sowohl umfassende Kompetenzen in Wirtschafts- und Finanzkriminalität als auch bei der Strafverfolgung organisierter Kriminalität. Daher schlägt das IDW vor, diese Stelle im Bereich der organisierten Kriminalität beim Bundeskriminalamt (BKA) anzusiedeln. Um einen sicheren Informationsfluss und eine zügige Aufnahme von Ermittlungen zu gewährleisten, muss zum einen die BaFin bei Anhaltspunkten auf Bilanzbetrug gesetzlich ermächtigt werden, das BKA zu informieren. Zum anderen sollten auch die Abschlussprüfer bei Verdacht auf Bilanzdelikte verpflichtet sein, dies direkt an das BKA zu melden.

Zu den bisherigen weitreichenden Regulierungsvorschlägen, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 16.10.2020 im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) veröffentlicht wurden, hat das IDW bereits am 06.11.2020 eine Stellungnahme abgegeben. Weil die im Entwurf enthaltenen Vorschläge weder alle Fragen beantworten, die der Wirecard-Fall aufwirft, noch die Finanzmarktintegrität stärken, hat das IDW mehrere Forderungen aufgestellt, die die Funktion der Abschlussprüfung verbessern und den Finanzstandort Deutschland stärken.

Sie finden die Stellungnahme auf unserer Website:
https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-der-finanzmarktintegritaet/127280

Das Positionspapier finden Sie unter folgendem Link auf unserer Website:
www.idw.de/idw/verlautbarungen/idw-positionspapiere

Über den Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), gegründet 1932, repräsentiert rd. 13.000 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, damit etwa 81% aller deutschen Wirtschaftsprüfer. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Das IDW wahrt die Interessen seiner Mitglieder, unterstützt deren Berufsausübung durch fachlichen Rat und berufsständische Standards, fördert die Aus- und Fortbildung der Wirtschaftsprüfer und ihres beruflichen Nachwuchses und leistet umfassenden Mitgliederservice. Themen der Rechnungslegung und Prüfung, des Steuer- und Berufsrechts sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung sind Gegenstand der Tätigkeit des IDW. www.idw.de

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