ifo Institut: Für Geringverdienende lohnt sich Arbeit zu wenig
Ähnliche Rechnungen gelten Peichl und Blömer zufolge auch für Alleinerziehende mit zwei Kindern, meist Mütter. Hier rechnet sich bereits eine Beschäftigung über einen Kleinstjob mit 100 Euro im Monat hinaus kaum. Bei der Aufnahme eines Minijobs bleiben von 10 Euro pro Stunde nur 3,80 Euro des zusätzlich verdienten Einkommens übrig, verglichen mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Ist es ein Teilzeitjob mit 20 Wochenstunden, bleiben von 10 Euro brutto nur 2,90 Euro übrig, bei einem Vollzeitjob mit 40 Wochenstunden sind es 3,90 Euro.
Auch in Paarhaushalten werden Zweitverdienende mit hohen Steuern und Abgaben belastet, wenn sie Teilzeit- oder Vollzeit arbeiten. Grund dafür ist das Ehegattensplitting im deutschen Steuersystem. Verdient ein Partner zum Beispiel 48.000 Euro brutto im Jahr, würde der oder die Zweitverdienende bei einem Stundenlohn von 10 Euro und einem Minijob (10 Wochenstunden) 5.400 Euro im Jahr hinzuverdienen. Bei einem Teilzeitjob mit 20 Wochenstunden mit 10 Euro brutto bleiben der Familie 6.293 Euro im Jahr zusätzlich. „Also hätte der oder die Zweitverdienende, der doppelt so viel arbeitet, weniger als 1.000 Euro im Jahr mehr in der Tasche. Da stimmt etwas ganz Grundsätzliches nicht“, sagt Peichl. „Das ist nicht gerecht, und es ist kein Anreiz insbesondere für Frauen, mehr zu arbeiten, obwohl jetzt die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach in die Rente gehen.“ Von 7,6 Millionen Ehefrauen im Erwerbsalter haben 6 Millionen ein geringeres Einkommen als der Mann und sind demnach Zweitverdienerinnen.
Studie: „Für wen lohnt sich Arbeit? Partizipationsbelastungen im deutschen Steuer-, Abgaben- und Transfersystem“, von Andreas Peichl und Maximilian Blömer (ifo Institut) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung
Nachzulesen hier: https://www.ifo.de/publikationen/2020/monographie-autorenschaft/fuer-wen-lohnt-sich-arbeit
Mehr zum Thema hier: https://www.ifo.de/node/42548; https://www.ifo.de/node/43396; https://www.ifo.de/node/42528
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