Jetzt noch Bausparverträge überprüfen lassen
Um die staatliche Förderung optimal nutzen zu können, sollten Bausparende jetzt ihre Verträge prüfen und gegebenenfalls auf die neuen Förderungshöhen anpassen lassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Sparer*innen dabei im Rahmen einer Beratung.
Umstrittene Servicepauschale in Bausparverträgen
„Weniger erfreulich ist allerdings, dass im Falle der so genannten Servicepauschale bei einzelnen Bausparkassen weiterhin Unklarheit besteht“, erklärt Schröder. So hat die Debeka Bausparkasse die von der Verbraucherzentrale Sachsen geführte Klage um die strittige Servicepauschale bisher verloren. Mit Urteil vom 20. November 2018, Az. 16 O 133/17 (n.rk.), wurde durch das Landgericht Koblenz entschieden, dass die Servicepauschale nicht zulässig ist und diese Kosten nicht auf die Kunden abgewälzt werden dürfen. Auch im Berufungsverfahren befand das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Urteil Az. 2 U 1/19 (n.rk.) die Einführung der Servicepauschale als unwirksam.
Der Rechtsstreit ist damit aber leider noch nicht beendet, denn die Debeka hat gegen dieses Urteil beim BGH (Az.: XI ZR 4/20) Revision eingelegt. Mit einer rechtskräftigen Entscheidung ist wohl erst 2021 zu rechnen. Spätestens, wenn es auf den 31.12.2020 zugeht, sollten Betroffene, die auf ihren Rückzahlungsanspruch der entrichteten Servicegebühr nicht verzichten wollen, über die Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen entscheiden. Auch dazu können sie sich von der Verbraucherzentrale Sachsen unabhängig und fachkundig beraten lassen. Termine können unter der 0341 – 696 2929 oder online vereinbart werden.
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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