KfW fördert private Ladestationen
Voraussetzung ist ausschließlich private Nutzung
Die Förderung umfasst neben der Wallbox oder Ladesäule mit intelligenter Steuerung auch die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb. Voraussetzung dafür ist aber die Beantragung der Förderung vor Beginn des Bauvorhabens und die Anbringung der Ladeinfrastruktur auf einem Privatgelände ohne öffentlichen Zugang. Versorgt werden darf die Ladeeinrichtung ausschließlich mit regenerativer Energie vom Energieversorger oder aus einer eigenen PV-Anlage.
EVlink – KfW förderfähige Ladestationen verfügbar
Mit der Wallbox G4 sowie der Parkplatz 2 und Parkplatz 3* Ladesäule aus der EVlink-Serie sind bereits Modelle des Energiespezialisten erhältlich, die ausgestattet mit bidirektionalen Kommunikations-schnittstellen auch unter das nun gestartete Förderungsprogramm der KfW fallen. Sowohl für den Innen- als auch Außenbereich geeignet, können die robusten Ladestationen mühelos von einer geschulten Elektrofachkraft im Carport, der Garage oder einem Stellplatz am Wohngebäude angebracht werden.
Da grundsätzlich alle Arbeiten rund um die Ladeinfrastruktur zwingend der Expertise eines Fachunternehmens bedürfen, lassen sich unter folgendem Link zertifizierte Partner in der Nähe schnell und einfach finden: https://www.se.com/de/de/locate/307-zertifizierte-partner-fur-elektromobilitat
Weitere Informationen zu den Ladelösungen von Schneider Electric unter: www.se.com/de/evlink
*Die Ladestation Parkplatz 3 ist ein Produkt unseres Partners Wallbe GmbH und wird exklusiv durch die Schneider Electric GmbH vertrieben
Schneider Electric GmbH
Gothaer Straße 29
40880 Ratingen
Telefon: +49 (211) 73743000
Telefax: +49 (2102) 404-9256
http://www.se.com/de
Pressereferent
Telefon: +49 (2102) 40494-59
E-Mail: Thomas.Hammermeister@schneider-electric.com