Kündigung bei Störung des Hausfriedens
Eine Mieterin lag jahrelang mit den anderen Mietern des Hauses im Streit. Trotz Abmahnung durch die Vermieterinnen änderte sie ihr Verhalten nicht. Die Auseinandersetzungen eskalierten, als der Lebensgefährte der Mieterin bei einem seiner häufigen Besuche andere Mieter schwer beleidigte und bedrohte. Darauf kündigten die Vermieterinnen das Mietverhältnis. Die dagegen eingelegte Klage der Mieterin blieb vor sämtlichen Instanzen erfolglos.
Laut dem BGH kann ein Vermieter die Wohnung kündigen, wenn ein Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört. Da Mieter gegenseitig Rücksicht nehmen müssten, dürften die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlich gestört werden. Besonders schwerwiegend sei es, wenn ein Vermieter dem störenden Mieter mit einer Abmahnung die Kündigung androht und dieser dennoch sein Verhalten nicht dauerhaft ändert. Ein Mieter müsse sich auch das Verhalten seiner Gäste zurechnen lassen. Eine Kündigung könne also auch dann erfolgen, wenn die Störungen in erster Linie von Besuchern ausgingen.
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.
Wüstenrot & Württembergische AG
W&W-Platz 1
70801 Kornwestheim
Telefon: +49 (7141) 16751470
Telefax: +49 (711) 662-2520
http://www.ww-ag.de
KK Externe Kommunikation
Telefon: +49 (7141) 16-751467
Fax: +49 (7141) 16-851467
E-Mail: doerte.lochner@ww-ag.com