Lebenshilfe: Zum Schutz von Menschen mit Behinderung auch Mitarbeitende vorrangig impfen
„Auch viele Menschen mit Behinderung müssen mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen, wenn sie sich mit Covid 19 anstecken. Daher müssen auch die Mitarbeitenden, die sie betreuen, die Möglichkeit erhalten, sich vorrangig impfen zu lassen. Damit wie in der Altenhilfe verhindert wird, Infektionen in Einrichtungen von Hochrisikogruppen hinein zu tragen. Im heute veröffentlichten Positionspapier zum Zugang zur Impfung findet sich hierfür die Grundlage, dies ist bei der Umsetzung durch die Ständige Impfkommission aufzugreifen.“
Link zum Positionspapier der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina:
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