Neue gesetzliche Bestimmungen für Reisende aus Risikogebieten
- Geschäftsreisende und Privatreisende können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Quarantäne befreien
- Digitale Einreiseanmeldung bei Einreise aus Risikogebieten nötig
Seit dieser Woche gelten neue gesetzliche Bestimmungen für die Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland. Wenn Reisende aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreisen, sind sie dazu verpflichtet, sich nach Ankunft in eine zehntägige häusliche Quarantäne zu begeben.
Bestimmte Personengruppen haben jedoch die Möglichkeit, bei Einreise oder 48 Stunden vor Einreise einen Test vorzunehmen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne zu vermeiden. Dies gilt insbesondere
- für Geschäftsreisende, die sich weniger als fünf Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
- und für Personen, die aufgrund eines Besuchs von nahen Verwandten oder Lebensgefährten gereist sind.
Für übrige Reisende gilt, dass sie sich nach fünf Tagen häuslicher Quarantäne ebenfalls durch einen negativen Test von der Quarantänepflicht befreien können. Maßgeblich ist die jeweils geltende Verordnung des Bundeslandes, in dem die Reisenden ihren Wohnsitz haben bzw. in dem sie sich in Deutschland aufhalten. Jeder Reisende sollte sich daher vor der Einreise sorgfältig informieren, ob für ihn Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen.
Für Reisende aus Corona-Risikogebieten besteht zudem die Pflicht, vor der Rückreise nach Deutschland die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) auszufüllen. Hierzu müssen die Daten vorab auf der Webseite www.einreiseanmeldung.de hinterlegt werden. Dies umfasst Kontaktdaten und Daten zum Aufenthaltsort der letzten zehn Tage angeben sowie Daten zum Verkehrsmittel und die Anschrift der nächsten zehn Tage. Dieses neue Verfahren ersetzt die bisherige analoge Aussteigekarte. Es gilt für den Flugverkehr, aber auch für die Einreise mit Auto, Bahn, Bus oder Schiff.
Als Bestätigung erhalten die Reisenden ein PDF-Dokument, welches abgespeichert und digital oder als ausgedrucktes Dokument bei der Einreise mitzuführen ist und auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Sollte die DEA aus technischen Gründen nicht vor dem Antritt der Rückreise möglich gewesen sein, halten die Fluggesellschaften noch analoge Ersatzmitteilungen vor. Die Registrierung liegt in der Verantwortlichkeit des Passagiers. Die Passagiere müssen sich darauf einstellen, dass die Anmeldungsbestätigung bei Einreise an der Passkontrolle oder auf Verlangen auch der Fluggesellschaft vorzeigt werden muss.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Infoblatt/Anlage_1_DEA_Infoblatt_fuer_Einreisende.pdf
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