Osram-Aktionäre stimmen über Beherrschungsvertrag mit ams ab
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll Synergien ermöglichen, die das gemeinsame Unternehmen profitabler machen sowie neue Innovationen und Technologien fördern. Für die Umsetzung muss auf der Hauptversammlung eine Mehrheit von mindestens 75 Prozent der vertretenen Stimmrechte zu Gunsten des Vertrags erreicht werden. ams hält bereits rund 70 Prozent der ausstehenden Aktien an Osram. Sobald nach der benötigten Zustimmung der Hauptversammlung der Eintrag in das Münchner Handelsregister erfolgt ist, kann das Abkommen vollzogen werden. Dieser Schritt wird um den Jahreswechsel erwartet, der Start des gemeinsamen Unternehmens für Anfang 2021.
Den verbleibenden Minderheitsaktionären von Osram bietet ams eine Abfindung von 45,54 Euro je Aktie oder eine garantierte jährliche Auszahlung von rund fünf Prozent (netto 2,24 Euro / brutto 2,57 Euro). Diese Bewertung geht aus dem aktuellen Wertgutachten des Wirtschaftsprüfers PwC hervor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben haben die unabhängigen Wirtschaftsprüfer die Geschäfte, Technologien und Perspektiven des Münchner Photonik-Champions bewertet. Dabei sind sie zu dem Schluss gekommen, dass Osram in seiner jetzigen Verfassung über 4,3 Milliarden Euro wert ist. Seit der Börsennotiz im Juli 2013 stellt das eine Steigerung des Firmenwerts um gut 1,8 Milliarden Euro dar.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt stimmen die Osram-Aktionäre über die Besetzung des Aufsichtsrats ab. Der Mehrheitsaktionär ams hatte Ende Juli Hans-Peter Metzler, Thomas Stockmeier und Johann Eitner als neue Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagen, die bislang gerichtlich bestellt sind.
Osram richtet die Hauptversammlung am 3. November 2020 erstmals virtuell aus. Die Veranstaltung wird für die Aktionäre und ihre Vertreter live im Internet übertragen: https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting
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