Verbraucher & Recht

Pandemiekosten nicht allein den GKV-Beitragszahlenden aufbürden

Zur abschließenden Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) im Deutschen Bundestag stellt SoVD-Präsident Adolf Bauer fest:

"Angesichts eines bereits heute zu erwartenden Defizits von über 16 Milliarden Euro im Jahr 2021 ist der im Gesetzentwurf vorgesehene Bundeszuschuss in Höhe von fünf Millionen nicht ansatzweise ausreichend. Der als einmalige Erhöhung geplante Zuschuss für das kommende Jahr entspricht in keiner Weise der eigentlichen Finanzierungsverantwortung des Bundes. Stattdessen sollen mit höheren Zusatzbeiträgen und einem milliardenschweren Griff in die Beitragsreserven der Kassen die Kosten der Pandemie allein den Beitragszahlenden der GKV aufgebürdet werden. Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie liegen in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Für die Kosten muss deshalb in allererster Linie der Bund aufkommen. Außerdem ist neben der GKV auch die PKV an den Pandemiekosten angemessen zu beteiligen."

Im GPVG sind Regelungen zur „Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ enthalten; diese sind vor allem auf die Corona-Krise zurückzuführen. Demnach zahlt der Bund 2021 fünf Milliarden Euro zusätzlich in den Gesundheitsfonds ein. Acht Milliarden sollen die Kassen aus ihren Rücklagen beisteuern. Weitere drei Milliarden Euro müssen die GKV-Mitglieder durch höhere Zusatzbeiträge aufbringen. So will die Bundesregierung das für 2021 erwartete GKV-Defizit von rund 16,6 Milliarden Euro ausgleichen.

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