Prämiensparen: Wer jetzt nicht handelt, verliert!
„Allein wenn man die Fälle zusammen zählt, für die wir den individuellen Nachzahlungsanspruch per Gutachten berechnet haben, kommt man auf große Summen zu wenig gezahlter Zinsen.“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Er befürchtet, dass 90 Prozent der Betroffenen den Kürzeren ziehen könnten. Um die Verjährung zu stoppen, haben Sparer*innen mehrere Möglichkeiten:
1. Außergerichtliches Schlichtungsverfahren einleiten
Wer sich keiner Musterfeststellungsklage anschließen kann oder möchte, sollte bis spätestens Mitte Dezember 2020 ein außergerichtliches Verfahren vor dem zuständigen Ombudsmann einleiten. Wer sich dabei unterstützen lassen möchte, kann das bei den Rechtsberater*innen der Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 38,99 Euro tun.
„Ein Schlichtungsverfahren verlängert die Verjährungsfrist um die Dauer des Verfahrens plus sechs Monate. Wir hoffen, dass bis dahin die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vorliegt, die für endgültige Klarheit sorgt, welche Zinsen den Sparern zustehen“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung bei einem Schlichtungsverfahren wird empfohlen. Ein Schlichtungsantrag muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Verjährung zu hemmen. Mit einem positiven BGH-Urteil können alle Betroffenen ihre Zinsansprüche dann sicher, schnell und individuell einklagen.
2. Laufenden Musterfeststellungsklagen anschließen
Solange man sich im Klageregister anmelden kann, empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen, sich den laufenden Musterfeststellungsklagen anzuschließen. Das ist aktuell für Prämiensparer*innen der Sparkassen Vogtland, Meißen und Muldental möglich. Die Eintragung ins Klageregister ist jederzeit kostenfrei auf der Webseite des Bundesamts für Justiz möglich. Zudem bietet die Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 38,99 Euro mit Blick auf die Rechtssicherheit der Registrierung die Anmeldung ins Klageregister an. “Rund 5.000 Betroffene haben sich bereits einer unserer Musterklagen gegen sächsische Sparkassen angeschlossen. Damit wird automatisch die Verjährung gehemmt. Für Betroffene, deren Sparverträge 2017 gekündigt wurden und die sich keiner Klage anschließen möchten oder das nicht mehr können, weil die Klageregister bereits geschlossen sind, rennt jetzt die Zeit davon“, so Eichhorst weiter.
3. Zinsansprüche individuell einklagen
Zudem besteht die Möglichkeit, die Ansprüche individuell einzuklagen. Das empfiehlt sich, wenn für diesen Bereich eine Rechtsschutz-versicherung vorliegt. Die Erfolgsaussichten für Einzelkläger sind spätestens seit der Klage eines Prämiensparers auf Nachzahlung von rund 11.000 Euro gestiegen, der das Landgericht Dresden am 24.09.2020 vollumfänglich stattgegeben hat (AZ.: 9 O 2203/19 rk.).
„Von den Sparkassen ist hier unseren Erfahrungen nach nichts zu erwarten. Indem sie nur einen Bruchteil der Zinsansprüche zahlen und ihre Kunden nicht auf die Verjährung ihrer Ansprüche aufmerksam machen, sparen sie, auf die Masse der Verträge gerechnet, sicher große Summen“, so Eichhorst. „Sie nehmen die Belastung der Sparer in Kauf oder versuchen, Kunden aus den Sparverträgen rauszukaufen. Vor dem Hintergrund, dass wir gegen viele sächsische Sparkassen gerade Musterklagen vor demselben Hintergrund führen, wirkt das auf mich wie ein Schuldeingeständnis.“
Im Verfahren gegen die Sparkasse Leipzig, Zwickau und die Erzgebirgssparkasse gibt es bereits positive Urteile, die Zinsnachzahlungen in Aussicht stellen. Die Klageregister sind bereits geschlossen. In das Klageregister der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Muldental, Meißen und Vogtland können sich Sparende noch eintragen.
Mehr Informationen: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/…
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