Radon-Messungen an Arbeitsplätzen leicht gemacht
Radon kommt in unterschiedlichen Mengen überall in Deutschland im Boden vor – nicht nur in Radon-Vorsorgegebieten. Über Undichtigkeiten im Keller- oder Bodenbereich kann das radioaktive Gas in Gebäude gelangen. Erhöhte Radon-Mengen in der Innenraumluft erhöhen das Lungenkrebsrisiko der Menschen, die sich über längere Zeit in den betroffenen Räumen aufhalten.
„Berufstätige verbringen meist viel Zeit am Arbeitsplatz. Deswegen appelliere ich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, den Schutz vor Radon für ihre Beschäftigten genauso ernst zu nehmen wie den Schutz vor anderen Innenraumschadstoffen“, sagte BfS-Präsidentin Inge Paulini anlässlich der Veröffentlichung der Broschüre „StrahlenschutzKonkret: Radon-Schutz an Arbeitsplätzen“.
„In Radon-Vorsorgegebieten sind erhöhte Radon-Werte in Gebäuden wahrscheinlicher als in anderen Regionen. Hier ist der Handlungsbedarf am größten, und Radon-Messungen sind Pflicht“, sagte Paulini weiter. „Erhöhte Radon-Werte sind aber auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten möglich. Auch hier sollten Betriebe Verantwortung übernehmen und freiwillig Radon messen.“
Radon-Messungen sind einfach und verhältnismäßig kostengünstig. Radon-Messungen an Arbeitsplätzen müssen zwölf Monate dauern, weil die Radon-Konzentration im Jahresverlauf schwankt. Die Strahlenschutzverordnung verlangt daher eine zwölfmonatige Messung, damit ein Durchschnittswert für das ganze Jahr ermittelt werden kann. Die Messgeräte müssen von einem vom BfS anerkannten Anbieter bezogen werden. Eine Liste dieser anerkannten Stellen ist auf den Internetseiten des BfS zu finden.
Werden im Jahresmittel Radon-Werte oberhalb des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter Innenraumluft an einem Arbeitsplatz festgestellt, greift ein abgestuftes Verfahren zum Schutz der dort Beschäftigten: Innerhalb von zwölf Monaten müssen Maßnahmen durchgeführt werden, um die Radon-Werte zu senken. Einfach, aber oft wirksam, sind beispielsweise eine bessere Belüftung oder eine Abdichtung von Leitungsdurchführungen.
Zeigt eine daran anschließende erneute zwölfmonatige Kontrollmessung, dass der Referenzwert an einzelnen Arbeitsplätzen weiterhin überschritten wird, greift die nächste Stufe und der Blickwinkel ändert sich: Nun wird nicht mehr die Radon-Konzentration in dem betroffenen Raum in den Blick genommen, sondern die dadurch entstehende Strahlendosis der Menschen, die dort arbeiten.
Die betroffenen Arbeitsplätze müssen bei der für den Strahlenschutz am Arbeitsplatz zuständigen Landesbehörde angemeldet werden. Außerdem wird die durch Radon verursachte Strahlendosis der Beschäftigten abgeschätzt. Zusätzlich müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weitere Maßnahmen einleiten, um die Belastung durch Radon für die einzelnen Personen so gering wie unter den gegebenen Umständen möglich zu halten. Eine vergleichsweise einfache Möglichkeit dafür ist beispielsweise, die Arbeitszeit in betroffenen Räumen zu verkürzen und – wo möglich – auf andere Räume auszuweichen.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Strahlendosis des Personals dauerhaft überwacht werden muss. Dann gelten die Regelungen des beruflichen Strahlenschutzes, und die Beschäftigen werden im Strahlenschutzregister beim BfS registriert.
Service: Radon-Informationen des BfS auf einen Blick
- Kurzfilm – fünf Minuten Wissenswertes über Radon: bfs.de/radon-film
- Radon im Überblick: bfs.de/radon
- Radon lässt sich leicht messen: bfs.de/radon-messen
- So kann ich mich vor Radon schützen: bfs.de/radon-schutz
- Radon-Verteilung in Deutschland: bfs.de/radon-karte
- Radon-Wirkungen: bfs.de/radon-wirkungen
- Informationen für Arbeitgeber:
- Radon am Arbeitsplatz: bfs.de/radon-arbeitsplatz
- StrahlenschutzKonkret: Radon-Schutz an Arbeitsplätzen (Broschüre)
- Anerkannte Stellen für Radon-Messungen an Arbeitsplätzen: bfs.de/radon-messstellen
- Vorschriften zum Schutz vor Radon: bfs.de/radon-regelungen
- Radon-Handbuch des BfS: bfs.de/radon-handbuch
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Die über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerten Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.
Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter
Telefon: +49 (30) 18333-0
Telefax: +49 (30) 18333-1885
http://www.bfs.de
Bundesamt für Strahlenschutz
Telefon: +49 (3018) 333-1134
Fax: +49 (30) 18333-1150
E-Mail: AKriewald@bfs.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (30) 18333-2258
E-Mail: nmessmer@bfs.de
Pressereferat
Telefon: +49 (30) 18333-1130
Fax: +49 (30) 18333-1150
E-Mail: presse@bfs.de