Familie & Kind

Schutz vor Gewalt kann nicht warten!

Erneut verzeichnet das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner jährlichen Statistik einen Anstieg häuslicher Gewalt. Die Zahlen für 2019 belegen, dass in Deutschland auch unabhängig von Entwicklungen in der Corona-Pandemie ein erheblicher Bedarf für einen verbesserten Gewaltschutz für Frauen besteht. Dieser ist derzeit weder flächendeckend noch mit ausreichenden Mitteln gewährleistet und zum Teil mit erheblichen Zugangshürden verbunden. Frauenhauskoordinierung fordert Bund, Länder und Kommunen deshalb dazu auf, einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt einzuführen.

Insgesamt 114.903 weibliche Betroffene von Partnerschaftsgewalt zählt die gestern veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2019, darunter 117 mit tödlichem Ausgang für die Frauen. Fast täglich wurden Tötungsversuche verzeichnet. Von einem erheblich höheren Dunkelfeld ist auszugehen.

Dem gegenüber steht ein chronisch unterfinanziertes und lückenhaftes Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen. So fehlen – gemessen an den Vorgaben der für Deutschland verbindlichen Istanbul-Konvention – bundesweit mehr als 14.000 Frauenhausplätze. Viele der existierenden Unterstützungseinrichtungen kämpfen regelmäßig um ihr Fortbestehen.

"Die Corona-Pandemie hat viele der gravierenden, schon lange bestehenden Lücken im Hilfesystem offengelegt und kurzfristig ein ungewohntes Maß politischer und gesellschaftlicher Unterstützung mobilisiert", erklärt FHK-Geschäftsführerin Heike Herold. "Langfristig blicken wir aber mit Sorge auf die Zeit nach der Pandemie: Viele Frauenhäuser sind nur über freiwillige Leistungen finanziert, die jederzeit den nun leeren Kassen der Kommunen zum Opfer fallen können. Mit einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt würde die Politik solche Situationen verhindern und endlich sicherstellen, dass wirklich für alle Frauen, die Schutz benötigen, auch Schutz zur Verfügung steht – und zwar überall in der Bundesrepublik."

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat sich öffentlich für die Etablierung eines entsprechenden Rechtsanspruchs ausgesprochen. FHK unterstreicht die Dringlichkeit des Anliegens auch gegenüber Entscheidungsträger_innen in Ländern und Kommunen. "2021 wählt Deutschland einen neuen Bundestag und die politische Lage kann sich völlig verändern", so Herold. "Der Blick auf die aktuelle Situation zeigt: Wir können uns solche politische Unsicherheit und weiteres Abwarten nicht leisten. Gewaltschutz muss nicht irgendwann in der Zukunft passieren, sondern jetzt."

Über den Frauenhauskoordinierung e.V.

Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) vereint unter ihrem Dach zahlreiche bundesweite Wohlfahrtsverbände (AWO Bundesverband e. V., Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Paritätischer Gesamtverband e. V., Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V./Deutscher Caritasverband e. V.) sowie einzelne Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. FHK koordiniert, vernetzt und unterstützt das Hilfe- und Unterstützungssystem, fördert die fachliche Zusammenarbeit und bündelt die Praxiserfahrungen, um sie in politische Entscheidungsprozesse sowie in fachpolitische Diskurse zu transportieren. Mehr Informationen unter: http://www.frauenhauskoordinierung.de/.

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