Kommunikation

Startschuss für 6-GHz-WLAN Einführung

Die Bundesnetzagentur plant, im 2. Quartal 2021 einen zusätzlichen Frequenzbereich für WLAN bereitzustellen.

Unter den in einer Allgemeinzuteilung genannten Bedingungen wird jedermann die Frequenzen nutzen können. Das zusätzliche Spektrum von 480 MHz ermöglicht mehr Kapazität für WLAN-Anwendungen, unterstützt innovative Anwendungen und ermöglicht neue Nutzungen für Verbraucher und Industrie.

Einheitliche europäische Regeln beschlossen

Voraussetzung für die geplante Zuteilung des Frequenzbereichs durch die Bundesnetzagentur war eine Entscheidung auf der europäischen Ebene. Der Ausschuss für Elektronische Kommunikation (ECC) hat jetzt über die Einführung von WLAN im 6-GHz-Frequenzbereich entschieden. Unter Beteiligung der Bundesnetzagentur wurden die technischen Grundlagen für einen gemeinsamen europäisch harmonisierten Markt für 6-GHz-WLAN geschaffen. Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung in Deutschland. 

Zugleich verabschiedete das ECC auch einen CEPT-Bericht, mit welchem der Europäischen Kommission empfohlen wird, diese technischen Bedingungen zur Einführung verbindlich für alle Mitgliedsstaaten der EU zu regulieren. 

Hintergrund ECC

Das Electronic Communications Committee (ECC) ist das für Frequenzfragen verantwortliche Gremium der Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications (CEPT), einem Zusammenschluss der 48 europäischen Staaten. Weiterführende Informationen finden sich unter: https://www.cept.org/ecc

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner:
Fiete Wulff
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel